Das Verwaltungsgericht Gießen hat gegen einen Landwirt aus dem Vogelsbergkreis ein Rinderhaltungsverbot erlassen. Zuvor hatte der Vogelsbergkreis solch ein Verbot erteilt, das der Mann aber per Eilantrag angefochten hatte.
Laut Radio FFH sollen die Beamten des Veterinäramtes auf dem Hof mit 120 Rindern mehrfach katastrophale Zustände protokolliert haben. Mehrere Kälber hätten in einem Stall gestanden, der 50 cm tief mit feuchtem bis nassem Material bedeckt war. Zwei Kälber hätten während der Kontrolle Urin aus Pfützen getrunken. Mehrere Kälber hätten dauerhaft gezittert und auf Spalten im Kuhstall gelegen.
Das gleiche Bild habe sich bei Nachkontrollen gezeigt. Es sei kaum sauberes Futter und Wasser vorhanden gewesen, die Milchkühe seien stark verschmutzt gewesen und hätten keine trockenen Liegeflächen gehabt. Außerdem habe der Betrieb hohe Todeszahlen unter den Rindern gehabt.
Der Vogelsbergkreis untersagte dem Landwirt daraufhin, ab Oktober 2024 Rinder zu halten. Dagegen wollte der Landwirt vorgehen und begründete das damit, dass er bereits Verbesserungen in seinem Betrieb vorgenommen habe. Außerdem würde ihm seine berufliche Existenz genommen.
Das Verwaltungsgericht Gießen kam aber zum Schluss, dass der Mann den Tieren über einen längeren Zeitraum Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt habe. Außerdem habe der Landwirt die festgestellten Mängel über Jahre nicht behoben. Der Schutz der Tiere sei höher zu gewichten als die Berufsfreiheit des Mannes, berichtet FFH.