Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Eurotier 2024 Steuern in der Landwirtschaft

topplus Gut zu wissen

Was tun gegen Wildparker?

Wie sich Landwirte gegen Wildparker auf dem eigenen Grundstück wehren können, erklärt Valentin Frankrone, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg.

Lesezeit: 3 Minuten

Wildparker auf dem eigenen Grundstück oder in der Hofeinfahrt müssen nicht akzeptiert werden. Denn das unbefugte Parken durch einen anderen auf dem eigenen Grundstück ist laut Frankrone eine Besitzstörung und teilweise auch eine Besitzentziehung. Das bedeutet: Wenn Wirtschaftswege oder die Grundstückszufahrt durch parkende Autos nicht mit Maschinen befahrbar sind, muss der Fahrer oder der Halter des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs das Auto entfernen. Dasselbe gilt für Wiesen- oder Ackerränder, die zugeparkt sind und sich daher nicht bewirtschaften lassen.

Letzte Maßnahme: Abschleppen

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wird das Auto nicht freiwillig entfernt oder ist kein Fahrer in Sicht, ist der Landwirt dazu befugt, das Auto selbst auf einen öffentlichen Parkplatz zu versetzen oder abschleppen zu lassen. Vor dem Abschleppen empfiehlt es sich jedoch, das unberechtigt abgestellte Fahrzeug zu Fotografieren und am besten auch einen unabhängigen Zeugen dazu zu holen. Außerdem sollte der Landwirt dem Fahrer einige Minuten Zeit geben, zu seinem Fahrzeug zurückzukehren.

Für die bei der Abschleppung entstandenen Kosten muss der Halter oder Fahrer des Fahrzeugs aufkommen. Dabei sollte der Landwirt darauf achten, dass die Abschleppkosten nicht überzogen hoch sind. Hier kann man sich an den Gebühren der Polizei für Abschleppmaßnahmen orientieren. Sind zudem Schäden entstanden, weil die Wiese oder der Acker nicht bewirtschaftet werden konnten, muss der Halter oder Fahrer den Schaden bezahlen. Das gilt auch für durch den Autofahrer verursachte Schäden auf dem eigenen Grundstück, wenn beispielsweise die frische Ansaat zerstört wurde.

Zäune, Findlinge oder Parkverbotsschilder

Eine Absperrung oder einen Zaun entlang eines Wegs, um gegen Wildparker vorzugehen, darf der Landwirt nur mit vorheriger Baugenehmigung errichten. Das ist aber in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg beispielsweise dürfen Zäune ohne Fundament und Sockel, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, verfahrensfrei errichtet werden. In Bayern ist ebenfalls die Errichtung von offenen, sockellosen Einfriedungen im Außenbereich ohne Baugenehmigung zulässig. Allerdings muss die Einfriedung hier der Hoffläche eines landwirtschaftlichen Betriebs, der Weidewirtschaft oder anderen Zwecken dienen

Ein rechtlich verbindliches Halteverbot können nur öffentliche Halteverbotsschilder bewirken. Diese dürfen jedoch nur die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden aufstellen. Sinnvoller ist es, ein privates Halteverbotsschild aufzustellen. Dadurch kann der widerrechtlich Parkende nicht sagen, er habe nicht gewusst, dass es sich bei der Wiese um ein privates Grundstück handelt. Zum anderen kann auf so einem Schild auch darauf hingewiesen werden, dass das Grundstück bewirtschaftet wird und es beispielsweise zu Steinschlägen kommen kann.

Auch mit natürlichen Gegenständen wie Findlingen kann man Wildparken auf Privatgrundstücken vorsorglich unterbinden. Aber aufgepasst: Wird durch einen solchen Gegenstand ein Schaden verursacht, kann es zu einem Haftungsanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kommen.

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.