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Abschussgenehmigung

Wölfe sollen schneller geschossen werden können

Auf Anfrage der FDP-Fraktion erläutert die Bundesregierung Hintergründe zur geplanten Abschussgenehmigung von Wölfen. Ein neuer Riss dürfte die Diskussion wieder befeuern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung sieht in der geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes einen Beitrag, "die berechtigten Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz des Wolfes als streng geschützte Tierart zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen". Der Entwurf habe das Ziel, die Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen weiter zu erhöhen", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Abschuss bei "ernsten landwirtschaftlichen Schäden"

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Mit dem Entwurf will die Bundesregierung den Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtern. Zur Abwendung drohender "ernster landwirtschaftlicher Schäden" durch Nutztierrisse sollen künftig "erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können", heißt es dem Entwurf. Künftig soll der Betrieb also nicht mehr existenzgefährdet sein, damit es eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss gibt. Mit der Änderung will die Bundesregierung auch Hobbytierhalter unterstützen. Allerdings müssen auch sie für einen ausreichenden Herdenschutz sorgen. Ein Abschuss soll dann genehmigt werden können, wenn zumutbare Alternativen wie Herdenschutzmaßnahmen nicht bestehen.

Außerdem teilt die Regierung mit, dass die beiden bislang zum Abschuss frei gegebenen Wölfe in Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch nicht erlegt wurden. Unterdessen wurde bekannt, dass am 6. August in Weißkeißel (Gemeinde Görlitz, Sachsen) ein Hund wahrscheinlich von einem Wolf gerissen wurde. Der Hund wurde in den frühen Morgenstunden auf dem Feld hinter dem Grundstück seines Besitzers getötet. Die Besitzer sahen dort am Morgen ein Tier, welches sie als wolfsähnlich beschrieben. Nach Behördenangaben weise die Begutachtung der Situation vor Ort darauf hin, dass der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden könne. Die Untersuchungen dauern an.

Niedersachsen: 83.000 € für erfolglose Jagd

83.000 € hat das Land Niedersachsen bisher für die erfolglose Jagd auf den Leitwolf des Rodewalder Rudels im Kreis Nienburg ausgegeben. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Landtag hervor. Ein Großteil der Kosten entfallen demnach auf einen "Dienstleister". Rund 48.200 Euro habe dieser dem Land bislang in Rechnung gestellt. Um was für eine Art Dienstleister es sich dabei handelt, dazu wollte sich das Umweltministerium nicht konkret äußern. Eine Sprecherin sagte gegenüber dem NDR.de, das es jemand sei, der das Land bei der "Individualisierung und dem Entnahme-Verfahren unterstützt."

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