Erben Sie das Wohnhaus der Eltern aus dem Privatvermögen, brauchen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn Sie direkt nach deren Tod dort einziehen. Dabei dürfen Sie sich nicht allzu viel Zeit lassen.
Wer das Wohnhaus seiner Eltern auf dem Hof erbt, zahlt dafür keine Erbschaftsteuer – auch dann nicht, wenn es sich im Privatvermögen befindet. Allerdings müssen Sie dazu direkt nach dem Tod der Eltern in deren Haus einziehen. Wenn Sie sich zu lange Zeit lassen, ist die Steuerfreiheit womöglich dahin. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichtes Münster hervor. Der Kläger hatte ein Altenteilerhaus geerbt und sich mit der Renovierung drei Jahre Zeit gelassen, bevor er umzog. Die Richter hielten jedoch eine Übergangsphase von maximal einem halben Jahr für vertretbar. Nur wenn z. B. während der ersten sechs Monate gravierende Mängel am Bau auftauchen, die vorher nicht bekannt waren, oder wenn es noch Streit um das Erbe gebe, sei auch eine längere Zeit vertretbar (Az.: 3 K 3184/17; Revision zugelassen).
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Wer das Wohnhaus seiner Eltern auf dem Hof erbt, zahlt dafür keine Erbschaftsteuer – auch dann nicht, wenn es sich im Privatvermögen befindet. Allerdings müssen Sie dazu direkt nach dem Tod der Eltern in deren Haus einziehen. Wenn Sie sich zu lange Zeit lassen, ist die Steuerfreiheit womöglich dahin. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichtes Münster hervor. Der Kläger hatte ein Altenteilerhaus geerbt und sich mit der Renovierung drei Jahre Zeit gelassen, bevor er umzog. Die Richter hielten jedoch eine Übergangsphase von maximal einem halben Jahr für vertretbar. Nur wenn z. B. während der ersten sechs Monate gravierende Mängel am Bau auftauchen, die vorher nicht bekannt waren, oder wenn es noch Streit um das Erbe gebe, sei auch eine längere Zeit vertretbar (Az.: 3 K 3184/17; Revision zugelassen).