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Wohnmobilstellplätze: Landwirte machen mobil

Die Deutschen verreisen immer öfter mit Wohnwagen und Reisemobil. Wie können Landwirte vom Camping-Boom profitieren? Wir klären Ihre Fragen im Webinar zum Thema.

Lesezeit: 6 Minuten

+++ Webinar +++

top agrar lädt gemeinsam mit Landreise-Camping am 26.07.2021 um 19.00 Uhr zu einem Webinar zu Wohnmobilstellplätzen in der Landwirtschaft ein und beantwortet Ihre Fragen. Hier gehts zur Anmeldung.

+++ Webinar +++

Deutschland erlebt einen Camping-Boom: Ende 2020 waren hierzulande 675000 Reisemobile zugelassen – so viele wie noch nie und 50 % mehr als noch 2017. Hinzukommen knapp 700.000 Wohnwagen. Laut des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD) bricht die Branche einen Zulassungsrekord nach dem anderen.

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Allerdings werden die Stellplätze in Deutschland knapp. Das bietet Chancen für Landwirte. Sie haben Platz, die Höfe liegen oft in schöner Landschaft und Stellplätze lassen sich in vielen Fällen ohne große Investitionen einrichten. Bauern, die im Landtourismus aktiv sind, können ihre Kapazitäten erweitern. Und Anfänger können testen, ob sie Gäste auf ihrem Hof haben wollen.

Camping & Landwirtschaft?

„Stellplätze auf Bauernhöfen fühlen sich weniger nach Massentourismus an als große Campingplätze. Sie sind die Alternative zum illegalen Wildcamping“, meint Thomas Kortenjan vom Buchungsportal camping.landreise.de, auf dem Landwirte ihre Wohnmobil-Stellplätze anbieten können. Er glaubt, dass Bauernhöfe mit wenigen Stellplätzen gefragt sind. Doch bevor Landwirte die ersten Urlauber auf ihrem Betrieb willkommen heißen, sollten sie unbedingt einige Dinge beachten.

Baurecht mit Tücken

Bei einer Fläche mit mehr als drei Standplätzen greift in den meisten deutschen Bundesländern eine eigene Campingplatz-Verordnung. Gilt ein Standort laut Verordnung als Campingplatz, müssen die Gastgeber unter anderem Sanitäranlagen einrichten und viele Auflagen einhalten. Bei drei und weniger Standplätzen gilt die Verordnung nicht. „Unabhängig davon benötigt man für die Stellplätze eine Bauge­nehmigung“, erklärt Thomas Schröder. Er ist Stellplatzplaner und berät gemeinsam mit dem Reisemobil-Hersteller Dethleffs, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und der Buchungsplattform Landsichten.de interessierte Landwirte. Allerdings hat der Gesetzgeber die baurechtlichen Fragen nicht einheitlich gelöst. „Wir erleben selbst in benachbarten Landkreisen teilweise sehr unterschiedliche Herangehensweisen bei Bauanfragen“, fügt Schröder hinzu.

Regelungslücke

Fest steht: „Wer Stellplätze plant, sollte auf jeden Fall das Bauamt einschalten“, so Schröder. In Städten und Gemeinden, also im Innenbereich, muss der Bebauungsplan die Nutzung als Stellplatz erlauben. Andernfalls wird es noch einmal sehr viel schwieriger, dort eine Genehmigung zu bekommen.

Kann ein Landwirt den Bedarf der Stellplätze als „dienenden Nebenbetrieb“ nachweisen, ist eine Genehmigung im Außenbereich möglich. Der Nebenbetrieb muss sich der Haupt­nutzung (Landwirtschaft) unterordnen. Das ist dann der Fall, wenn die geschätzten, zukünftigen Einnahmen des Nebenbetriebes niedriger sind als der durchschnittliche landwirtschaftliche Gewinn aus den vergangenen drei Jahren.

Bayern will die Regeln zum Bau von Reisemobil-Stellplätzen konkretisieren. Das geht aus einer Stellungnahme des bayerischen Landwirtschaftsministeriums hervor. Schröder wünscht sich solche Initiativen auch in anderen Bundesländern.

Der perfekte Stellplatz

Wie sieht der ideale Stellplatz aus? Schröder empfiehlt eine Fläche von 7 x 10 m/Mobil und 3 m Abstand zwischen den Standplätzen. In Bayern und Baden-Württemberg sind maximal 5 x 10 m zulässig.

„Die Versorgung mit Strom und Wasser ist zwar kein Muss, aber eine dringende Empfehlung“, klärt Berater Schröder auf. „Erst einmal kann das die Kabeltrommel und der Gartenschlauch sein. Im Laufe der Zeit sollte man jedoch Strom- und Wasserleitungen verlegen.“ Der Deutsche Tourismusverband (DTV) empfiehlt CEE-Steckdosen, die mit 16 Ampere abgesichert sind und Wasserentnahmestellen mit 3/4-Zoll-Gewinde.

Für Schröder gehört ein befestigter Untergrund zum Mindeststandard für einen Wohnmobil-Stellplatz. Das können gepflasterte oder geschotterte Plätze sein. Befestigte Plätze mit Strom- und Wasserversorgung lassen sich auf vielen Betrieben mit Investitionen von unter 1.000 €/Platz realisieren, wenn Strom und Wasser vorhanden sind. Allerdings lassen sich die Erstellungskosten nur schwierig pauschal hochrechnen. „Ist der Untergrund nicht tragfähig, können erhebliche Tiefbauarbeiten anfallen“, warnt Schröder.

Wie entsorgen?

Camper müssen ihre Abwassertanks meist alle drei Tage ausleeren. Ist der Bauernhof an die Kanalisation angeschlossen, können Gäste ihr Abwasser an einem Ausguss einleiten. Die dazu benötigte Einleitgenehmigung können Landwirte formlos an den Kanalbetreiber stellen. In der Regel ist diese kostenlos. Klärt der Landwirt sein Wasser selbst, kann man es auch hier einleiten – vorausgesetzt die Kapazitäten der Kläranlage sind noch nicht ausgeschöpft. Fallen beide Optionen weg, müssen die Gäste zum nächsten Campingplatz oder zur Tankstelle. Gerade in touristischen Regionen haben diese oft eine Entsorgungsstation.

Wie viel darfs kosten?

Urlauber im Wohnmobil geben pro Tag 50 € aus, etwa ein Drittel davon für die Unterkunft. Das ergab 2017 eine Untersuchung der Tourismus-Wirtschaft. Der durchschnittliche Preis für einen Reisemobil-Stellplatz betrug 2018 laut DTV 14 €/Nacht. Experte Schröder empfiehlt einen Preis von 17 €/Nacht inklusive Strom und Wasser. Je nach Ausstattung können die Preise deutlich höher sein.

„Die Auslastung eines Stellplatzes entscheidet über seine Wirtschaftlichkeit“, stellt Berater Schröder klar. Das zeigt auch unsere Übersicht der erzielbaren Umsätze eines Betriebes mit drei Standplätzen.

„An 60 % Auslastung im Jahr kommen Profis in guter Lage“, meint Schröder. „Da gehört eine gute Vermarktung dazu.“ Auch die Betriebskosten können schwanken. Der DTV rechnet mit Betriebskosten (Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Personal) zwischen 3,80 und 8,00 €/Platz und Nacht.

Die Gäste kommen

Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen Experten, wie Thomas Kortenjan, klare Platzregeln: „Gerade im aktiven Betrieb bestehen Gefahren. Man muss vermeiden, dass das Kind der Gäste auf einmal im Bullenstall steht.“ Am besten geht das über einen Aushang an den Stellplätzen.

Welche Plattform wählen?

Am einfachsten finden Gäste die Stellplätze im Internet. Das erkennen immer mehr Buchungsplattformen, die zwischen Landwirt und Gast vermitteln wollen. Die Plattformen lassen sich in zwei Modelle gliedern:

  • Die Camper buchen den Standplatz für den gewünschten Zeitraum. Der Landwirt legt den Mietpreis fest und die Buchungsplattform erhält eine Provision, meist ca. 10 % der Miete, die sich Gast und Gastgeber teilen.
  • Landwirte heißen die mobilen Urlauber kostenlos für ein oder zwei Nächte auf ihrem Hof willkommen. Diese sind angehalten, Produkte aus der örtlichen Produktion zu kaufen. Für Winzer oder gut sortierte Direktvermarkter kann diese Strategie durchaus aufgehen. Der bekannteste Anbieter dieses Systems ist das Berliner Unternehmen Landver­gnügen. Betreibt ein Landwirt keine ­Direktvermarktung oder möchte durch die Vermietung von Stellplätzen zusätzliches Einkommen erzielen, empfiehlt sich Variante eins.

Nicht vergessen - Steuern und ­Versicherungen

„Gilt das Vermieten der Stellplätze als dienende Nebenanlage, können Risiken in der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht mitversichert werden – beitragsfrei oder zu einem geringen Aufpreis. Bevor die ersten Gäste kommen, sollte man das mit dem Versicherungsmakler klären“, erklärt Bernhard Post, Versicherungsexperte beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Er ergänzt: „Abstände zu Bauten, Brand-, Tier- und Seuchenschutz sollten Landwirte immer beachten.“



Steuerlich gelten ähnliche Regeln wie bei Ferienwohnungen: „Auf die Mieteinnahmen fallen 7 % Umsatzsteuer an, die auch pauschalierende Landwirte abführen müssen“, macht Steuerberater Arno Ruffer von der BSB-Steuerberatung in Münster deutlich. Im Gegenzug dürfen sich die Landwirte die Umsatzsteuer aus den Herstellungskosten für die Anlage der Stellplätze erstatten lassen. Der Gewinn aus der Vermietung gilt als Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, so Ruffer.

Das Webinar zum Thema:

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