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Wolf: SH und MV suchen nach Lösung

Der Bauernverband Schleswig-Holstein (SH) fordert eine Regulierung des Wolfsbestandes und eine konsequente Vermeidung des Wolfes in Weidehaltungsgebieten. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern (MV) entgegnet hingegen Schaf- und Ziegenhalter mit mehr Geld.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ansätze zum Umgang mit der Wiederansiedlung des Wolfes sind sehr kontrovers, auf der einen Seite bestehen Forderungen zur Aufnahme des Wolfes in das deutsche Jagdrecht, um Ursachen für Schäden an landwirtschaftlichen Betrieben zu regulieren. Auf der anderen Seite werden Prämienzahlungen nach EU-Recht optimiert, um möglichst viele Symptome bei betroffenen Landwirten auszugleichen.

SH fordert Artenschutz mit Regulierung

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Der erweiterte Landesvorstand des Bauernverbandes Schleswig-Holstein hat in seiner Sitzung vom Montag grundlegende Änderungen für den Umgang mit dem Wolf gefordert, um Schäden von der Landwirtschaft abzuwenden. Anderenfalls drohe die Aufgabe von Betrieben wegen der anhaltenden Schadensereignisse.

Einzäunungen seien insbesondere in der Weidewirtschaft und auf Deichen keine praktikable Lösung zum Schutz gegen den Wolf. In diesen Gebieten müsse die Möglichkeit für eine Schutzjagd geschaffen werden. Dazu sei der Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen und die Umsetzung von Ausnahmeregelungen der Naturschutz-Richtlinie der EU in deutsches Recht zu erleichtern. Grundsätzlich könnten Entschädigungszahlungen nur eine zweitrangige Lösung sein.

MV: Partielle Förderung zum Wolfsschutz

Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern will für Schaf- und Ziegenhalter, die ihre Betriebe im Wolfsgebiet haben und bereits am Förderprogramm „Extensive Dauergrünland­beweidung mit Schafen und Ziegen“ teilnehmen, die entsprechende Förderrichtlinie ändern. Der Fördersatz wird von derzeit 220 €/ha auf 289 €/ha erhöht. „Die Erhöhung des Prämiensatzes soll zum Ausgleich der Kosten für eine effektive Wolfsabwehr beitragen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus das Ziel. „Auch wenn diese Maßnahme nicht allen Weidetierhaltern mit ähnlichen Problemen hilft, so ist sie doch ein Schritt in die richtige Richtung“, so der Minister.

Die Prämienerhöhung schöpft den höchstmöglichen Fördersatz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus. Ebenso wird der Kreis an Zuwendungsempfängern vollständig berücksichtigt, der nach jetziger EU-Rechtslage möglich ist.

(Autor: Hannes Hollmeier)

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