Einen Anspruch auf die Ausgleichsleistung haben Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.
Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Die monatliche Geldleistung beläuft sich zurzeit auf maximal 80 € für Verheiratete und 48€ für Ledige.
Anträge sind bis zum 30. September 2020 zu stellen. Dies ist jedoch nur maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2020 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2020 verloren. Weitere Informationen finden sich unter www.zla.de.