Land- und Forstwirte können einen Beitragszuschuss zum Alterskassenbeitrag erhalten, wenn die lange Trockenheit im vergangenen Jahr zu Einkommensverlusten geführt hat. Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aufmerksam gemacht.
In vielen landwirtschaftlichen Betrieben habe die Dürreperiode 2018 zu erheblichen Ernteausfällen, zu höheren Ausgaben für Viehfutter und damit zu deutlichen Einkommensverlusten geführt. In der Forstwirtschaft wirkten sich Sturmschäden und Borkenkäferbefall negativ aus. Die Mindereinnahmen würden sich im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 widerspiegeln. Bei wem dies zutreffe und wer noch keinen Zuschuss erhalte, sollte einen entsprechenden Zuschussantrag stellen, empfahl die Sozialversicherung.
Ihr zufolge hat Anspruch auf einen Zuschuss, wessen jährliches Gesamteinkommen nicht über 15.500 Euro für Ledige und 31.000 Euro für Verheiratete liegt. Bei Landwirten, die ihren Gewinn aus der Land- und Forstwirtschaft im Wege der Buchführung oder der sogenannten Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermittelten, würden zur Berechnung des Beitragszuschusses die im letzten Steuerbescheid festgesetzten Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft sowie dem außerlandwirtschaftlichen Einkommen und eventuelle Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt, erläuterte die SVLFG.
Denjenigen, deren Gewinn aus der Land- und Forstwirtschaft 2018 im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausgefallen sei und die noch keinen Beitragszuschuss erhielten, könnten mit ihrem Einkommensteuerbescheid 2018 einen Zuschussantrag stellen. Dabei reiche es aus, den Bescheid mit einem kurzen Hinweis auf Beitragszuschuss und Angabe des Aktenzeichens an die SVLFG zu senden.