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Mehr Freiheit für Hanfbauern: Ampel gibt grünes Licht für Nutzhanfanbau

Bundesagrarminister Özdemir sieht in Nutzhanf Chancen für die deutsche Landwirtschaft. Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzesentwurf zur Nutzhanfliberalisierung beschlossen. Was ändert sich jetzt?

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundesagrarminister Cem Özdemir vorgelegten Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung beschlossen (NLG). Das Gesetz soll den Anbau von Nutzhanf für deutsche Landwirte erleichtern und den Umgang damit liberalisieren, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Das bedeutet: Die sogenannte Missbrauchsklausel fällt weg und der Indoor-Anbau von Nutzhanf, etwa in Gewächshäusern, ist nun zulässig.

Was steht in der Missbrauchsklausel?

Die Klausel besagt, dass Cannabis und nicht Nutzhanf vorliegt, sofern der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist. Diese Vorgabe wurde laut BMEL sehr streng ausgelegt. Die Nutzhanfanbauer und –händler hatten Schwierigkeiten, den Missbrauch zu Rauschzwecken rechtssicher auszuschließen. Dieses Risiko sei mit Erlass des Konsumcannabisgesetzes aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr angemessen und soll mit dem gestern beschlossenen Vorhaben beseitigt werden. Denn mit den durch das Konsumcannabisgesetz legal gewordenen Bezugsmöglichkeiten für berauschendes Cannabis sei der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken praktisch ausgeschlossen.

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Mit der Missbrauchsklausel wurden eigentlich unbescholtene Nutzhanf-Anbauer trotz bester Absichten kriminalisiert. Nun ist es endlich an der Zeit, darüber Gras wachsen zu lassen.“
Cem Özdemir

Bundesminister Özdemir hält am Nutzhanfanbau fest: „Mit der Missbrauchsklausel wurden eigentlich unbescholtene Nutzhanf-Anbauer trotz bester Absichten kriminalisiert. Nun ist es endlich an der Zeit, darüber Gras wachsen zu lassen. Und zwar gerne sehr viel, damit sich auch in Deutschland die innovative Szene aus Nutzhanfanbauern und -verarbeitern weiterentwickelt.“

Anbaufläche von Nutzhanf ist ausbaufähig

Im Jahr 2023 bauten Hanfbauern die Pflanze in Deutschland auf rund 5.800 ha an. Die Anbaufläche hat sich in den vergangenen Jahren nicht so vergrößert, wie es sich die Bundesregierung gewünscht hätte. Dies habe wirtschaftliche Gründe und zudem mit einem hohen Maß an Bürokratie zu tun, so das BMEL. Darüber hinaus ist die bisherige Rechtslage mit Risiken verbunden, denn ein Verstoß gegen die sogenannte Missbrauchsklausel kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für Nutzhanfanbauer und -händler haben.

Wofür wird Nutzhanf verwendet?

Nutzhanf gilt als anspruchslos, bodenverbessernd und vielseitig verwertbar. So sind die Samen als Lebensmittel, etwa im Müsli oder für die Herstellung von Speiseöl geeignet. Die Fasern dienen der Herstellung von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen. Und auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln gibt es Verwendungsgebiete für Nutzhanferzeugnisse.

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