Kurz vor Ostern sorgt ein gelber Likör für Aufregung – allerdings nicht wegen seines Geschmacks, sondern wegen des Namens. Das Hamburger Start-up Warlich Rum hat mit seinem veganen Produkt „Likör ohne Ei“ eine pflanzliche Alternative zum klassischen Eierlikör auf den Markt gebracht. Der Likör basiert auf Sojadrink und Rum und enthält, wie der Name sagt, kein Ei. Genau das aber bringt den Hersteller nun vor Gericht: Denn der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hat Klage eingereicht, wie verschiedene Medien und das Start-up selbst übereinstimmend berichten.
„Eierlikör“ ist ein geschützter Begriff
Begründet wird die Klage mit dem geschützten Begriff „Eierlikör“, der laut EU-Spirituosenverordnung nur für Produkte verwendet werden darf, die Eigelb enthalten. Laut dem Verband reiche bereits eine indirekte Bezugnahme, etwa durch den Begriff „ohne Ei“, um den rechtlichen Schutz zu verletzen.
Dr. Ole Wittmann, Gründer von Warlich Rum, hält die Vorwürfe für unbegründet. „Wenn man einen Likör ohne Ei herstellt – warum sollte man den nicht auch so nennen?“, zitiert ihn das Unternehmen auf seiner Website. Wittmann verweist außerdem auf das Design des Etiketts: Zwar sei ein Hahn zu sehen – dieser stelle jedoch keinen direkten Bezug zu einem Eierlikör her.
Branchenriese geht nicht zum ersten Mal gegen Start-up vor
Der Verband sieht das anders. Dessen Vorsitzender ist William Verpoorten, Chef des Bonner Eierlikörherstellers Verpoorten. Laut Berichten des Stern hatte der Verband bereits 2023 erfolgreich gegen das Start-up Veggly geklagt, das einen veganen „Eierlikör“ auf Haferdrink-Basis entwickelt hatte. Damals entschied das Landgericht Hamburg, dass weder die Bezeichnung „vegane Eierliköralternative“ noch ähnliche Formulierungen zulässig seien. top agrar berichtete.
Um die juristische Auseinandersetzung mit dem Verband zu finanzieren, hat Warlich Rum nun eine Crowdfunding-Kampagne gestartet. Die Aktion soll nicht nur zur Finanzierung der Anwaltskosten beitragen – laut Unternehmensangaben wird der Erlös, soweit er über die Kosten hinausgeht, dem Deutschen Tierschutzbund gespendet.
Bezeichnungschaos von Milch-, Fleisch- und Ei-Alternativen
In der Europäischen Union unterliegen bestimmte Lebensmittelbezeichnungen einem rechtlichen Schutz, um Verbraucher vor Irreführung zu bewahren. Besonders deutlich wird dies bei Milch und Milcherzeugnissen:
Gemäß EU-Recht dürfen Bezeichnungen wie „Milch“, „Käse“ oder „Joghurt“ nur für Produkte tierischen Ursprungs verwendet werden. Pflanzliche Alternativen dürfen diese Begriffe nicht verwenden, auch nicht in Kombination wie „Sojamilch“ – erlaubt ist nur z. B. „Sojadrink“.
Für Fleisch- und Wurstwaren gibt es hingegen keinen EU-weiten Bezeichnungsschutz. Dies führt zu unterschiedlichen Versuchen auf nationaler Ebene, eine Regelung einzuführen:
Frankreich: Im Oktober 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Frankreich die Verwendung von Begriffen wie „Steak“ oder „Wurst“ für pflanzliche Produkte nicht generell verbieten darf.
Im März 2025 wurde dem Unternehmen Beyond Meat vom französischen Wirtschaftsgericht allerdings untersagt, für seine pflanzlichen Produkte den Begriff „Fleisch“ zu verwenden oder eine Kuh im Logo abzubilden. Es handelt sich jedoch um ein Einzelfallurteil, nicht um eine generelle Regel. Die Begründung fußt auf dem französischen Wettbewerbsrecht – nicht auf einer EU-Verordnung.
Italien: Im November 2023 verabschiedete Italien ein Gesetz, das die Herstellung und den Verkauf von kultiviertem Fleisch verbietet und die Verwendung von Begriffen wie "vegane Salami" oder "pflanzenbasiertes Steak" für pflanzliche Produkte untersagt. Diese Regelung wird aktuell von der EU überprüft.