Pflege: Ab Januar 2022 gelten zahlreiche Erleichterungen
Lesezeit: 1 Minuten
Folgende Leistungen steigen oder werden flexibler:
Die Beträge für Pflegesachleistungen steigen um 5%, z.B. im Pflegegrad 2 von bislang 689 € auf 724 €.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege erhöhen sich um 10% von 1612 € auf 1774 €/Kalenderjahr.
Wollen Sie einen Teil der Pflegesachleistungen für anerkannte Entlastungsleistungen nutzen, geht dies nun ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse.
Um Pflegehilfsmittel beantragen zu können, reicht künftig die Empfehlung einer Pflegefachkraft. Eine ärztliche Verordnung ist nicht mehr notwendig.
Für die Übergangszeit zwischen einer Krankenhausbehandlung und einer anschließenden Rehamaßnahme oder Kurzzeitpflege kann ein Pflegebedürftiger ggf. eine Übergangspflege in Anspruch nehmen – in dem Krankenhaus, in dem er behandelt wurde und für maximal zehn Tage je Krankenhausbehandlung.
Für Heimbewohner sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege, im ersten Jahr um 5%, im zweiten um 25%, im dritten um 45% und ab dem vierten Jahr um 70%. Bei einem Eigenanteil von z.B. 911 €/Monat (Bundesschnitt) verringert sich der monatliche Betrag somit im ersten Heimjahr auf 866 € bis auf 273 € ab dem vierten Jahr. Hinzu kommen nach wie vor die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen.
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Folgende Leistungen steigen oder werden flexibler:
Die Beträge für Pflegesachleistungen steigen um 5%, z.B. im Pflegegrad 2 von bislang 689 € auf 724 €.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege erhöhen sich um 10% von 1612 € auf 1774 €/Kalenderjahr.
Wollen Sie einen Teil der Pflegesachleistungen für anerkannte Entlastungsleistungen nutzen, geht dies nun ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse.
Um Pflegehilfsmittel beantragen zu können, reicht künftig die Empfehlung einer Pflegefachkraft. Eine ärztliche Verordnung ist nicht mehr notwendig.
Für die Übergangszeit zwischen einer Krankenhausbehandlung und einer anschließenden Rehamaßnahme oder Kurzzeitpflege kann ein Pflegebedürftiger ggf. eine Übergangspflege in Anspruch nehmen – in dem Krankenhaus, in dem er behandelt wurde und für maximal zehn Tage je Krankenhausbehandlung.
Für Heimbewohner sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege, im ersten Jahr um 5%, im zweiten um 25%, im dritten um 45% und ab dem vierten Jahr um 70%. Bei einem Eigenanteil von z.B. 911 €/Monat (Bundesschnitt) verringert sich der monatliche Betrag somit im ersten Heimjahr auf 866 € bis auf 273 € ab dem vierten Jahr. Hinzu kommen nach wie vor die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen.