Etliche Betreiber von Wind-, Solar- oder Biogasanlagen könnten demnächst einen Bußgeldbescheid erhalten. Worum geht es?
Wessels: Hintergrund ist die Einführung des neuen Netzengpassmanagements, Redispatch 2.0 genannt. Das Regime, das das bisherige Einspeisemanagement ersetzt, ist seit dem 1.Oktober 2021 in Kraft. Bis dahin mussten alle Betreiber von Anlagen ab 100 kW bestimmte Daten an den Netzbetreiber liefern. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht weiterhin. Daran ändert auch die Übergangslösung mit vereinfachten Prozessen nichts, auf die sich die Energiebranche bis März 2022 verständigt hat. In der Regel haben die Netzbetreiber die Anlagenbetreiber im Sommer angeschrieben. Wenn die Daten nicht vorliegen, kann die zuständige Bundesnetzagentur jetzt ein Bußgeld anordnen.
Wer kein Schreiben vom Netzbetreiber erhalten hat, hat also Glück gehabt?
Wessels: Nein, leider nicht! Denn jeder Anlagenbetreiber ist am Ende verantwortlich dafür, dass seine Anlage in das neue Regime eingebunden wird. Er ist gesetzlich verpflichtet, Daten zu liefern und täglich für einen Datenaustauschprozess mit seinem Stromnetzbetreiber zur Verfügung zu stehen.
Um welche Daten geht es?
Wessels: Die Daten sind für die einzelnen Energieträger Wind, Solar, Biogas, etc. genau festgelegt. Dazu gehören die Stammdaten und Informationen darüber, wann die Anlage nicht ausgeschaltet werden darf, z.B. bei Eigenverbrauch oder einer nötigen Wärmelieferung, und wann sie wegen Wartungsarbeiten nicht am Netz ist. Zudem müssen die Betreiber einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber einer technischen Ressource (BTR) benennen. Auch das fehlt häufig, wie wir durch die Beratung von über 100 Netzbetreibern wissen.
Kürzlich mussten erst alle Anlagenbetreiber die Daten in das neue Marktstammregister eintragen. Können die Netzbetreiber nicht darauf zurückgreifen?
Wessels: Für den Redispatch 2.0 sind einige Informationen erforderlich, die noch nicht im Marktstammdatenregister enthalten sind.
Sind alle Anlagen gleich betroffen?
Wessels: Betreiber von Wind- oder Solarparks mit mehreren MW Leistung arbeiten in der Regel mit Direktvermarktern zusammen, die als Dienstleister beim Redispatch 2.0 auftreten und sich um die Abwicklung kümmern. Dagegen haben Betreiber von kleineren Anlagen häufig Nachholbedarf bei der Meldung der Daten. Für sie ist das ganze Thema neu.
Wo bekommen sie Hilfe?
Wessels: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat unter www. bdew.de eine Liste mit Dienstleistern aufgeführt.
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Etliche Betreiber von Wind-, Solar- oder Biogasanlagen könnten demnächst einen Bußgeldbescheid erhalten. Worum geht es?
Wessels: Hintergrund ist die Einführung des neuen Netzengpassmanagements, Redispatch 2.0 genannt. Das Regime, das das bisherige Einspeisemanagement ersetzt, ist seit dem 1.Oktober 2021 in Kraft. Bis dahin mussten alle Betreiber von Anlagen ab 100 kW bestimmte Daten an den Netzbetreiber liefern. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht weiterhin. Daran ändert auch die Übergangslösung mit vereinfachten Prozessen nichts, auf die sich die Energiebranche bis März 2022 verständigt hat. In der Regel haben die Netzbetreiber die Anlagenbetreiber im Sommer angeschrieben. Wenn die Daten nicht vorliegen, kann die zuständige Bundesnetzagentur jetzt ein Bußgeld anordnen.
Wer kein Schreiben vom Netzbetreiber erhalten hat, hat also Glück gehabt?
Wessels: Nein, leider nicht! Denn jeder Anlagenbetreiber ist am Ende verantwortlich dafür, dass seine Anlage in das neue Regime eingebunden wird. Er ist gesetzlich verpflichtet, Daten zu liefern und täglich für einen Datenaustauschprozess mit seinem Stromnetzbetreiber zur Verfügung zu stehen.
Um welche Daten geht es?
Wessels: Die Daten sind für die einzelnen Energieträger Wind, Solar, Biogas, etc. genau festgelegt. Dazu gehören die Stammdaten und Informationen darüber, wann die Anlage nicht ausgeschaltet werden darf, z.B. bei Eigenverbrauch oder einer nötigen Wärmelieferung, und wann sie wegen Wartungsarbeiten nicht am Netz ist. Zudem müssen die Betreiber einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber einer technischen Ressource (BTR) benennen. Auch das fehlt häufig, wie wir durch die Beratung von über 100 Netzbetreibern wissen.
Kürzlich mussten erst alle Anlagenbetreiber die Daten in das neue Marktstammregister eintragen. Können die Netzbetreiber nicht darauf zurückgreifen?
Wessels: Für den Redispatch 2.0 sind einige Informationen erforderlich, die noch nicht im Marktstammdatenregister enthalten sind.
Sind alle Anlagen gleich betroffen?
Wessels: Betreiber von Wind- oder Solarparks mit mehreren MW Leistung arbeiten in der Regel mit Direktvermarktern zusammen, die als Dienstleister beim Redispatch 2.0 auftreten und sich um die Abwicklung kümmern. Dagegen haben Betreiber von kleineren Anlagen häufig Nachholbedarf bei der Meldung der Daten. Für sie ist das ganze Thema neu.
Wo bekommen sie Hilfe?
Wessels: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat unter www. bdew.de eine Liste mit Dienstleistern aufgeführt.