Landwirte, die im Düngejahr 2010/11 weiter 230 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger pro Hektar Grünland ausbringen wollen, müssen bis zum 1. Februar 2010 einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Allerdings ist die Genehmigung mit zahlreichen Auflagen verbunden. Beispielsweise darf Gülle auf den Antragsflächen nur mit verlustmindernder Technik, wie z. B. Schleppschlauch oder Schleppschuh, ausgebracht werden.
Die Düngeverordnung erlaubt maximal 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger pro Hektar. Ende letzten Jahres wurde die Ausnahmeregelung (230 kg) bis zum 31.12.2013 verlängert.