Die Bundesregierung will das Schlachten von Rindern im letzten Drittel der Trächtigkeit gesetzlich verbieten. Bei einem Verstoß soll es ein Bußgeld von bis zu 5 000 € geben.
Die Regierung will dazu das sogenannte Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz ändern. Bisher gibt es keine rechtlichen Vorgaben zum Schlachten trächtiger Tiere. Weil das aber kein Einzelphänomen sei und bei den Feten Schmerzen verursache, sieht die Regierung Handlungsbedarf.
Der Transport und der Handel von hochträchtigen Tieren soll nicht beschränkt werden. Auch das Nottöten oder das Schlachten bei einer Seuchenbekämpfung sind aus der Regelung herausgenommen.
Wann das Verbot kommt, ist unklar. Zurzeit beraten sich die Ministerien.