Im Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung der Milcherzeugergenossenschaft (MEG) Reutlingen bei den Allgäuland-Käsereien haben sich die Parteien vor dem Landgericht Tübingen auf einen Vergleich geeinigt.
Die MEG kann nicht, wie ursprünglich geplant, ab 2010 zur Omira in Ravensburg wechseln, sondern erst ab Januar 2011. Bei regulärer Kündigung hätten die Reutlinger noch bis Ende 2011 an Allgäuland liefern müssen.
Die Omira muss jedoch die Milchmenge, die dem Lieferumfang der MEG Reutlingen entspricht, bis Juni 2011 an Allgäuland liefern. Der MEG Reutlingen gehören 135 Milcherzeuger mit einer Liefermenge von ca. 30 Mio. kg an.
Um sich besser abzusichern, han-delte die MEG für die Dauer des Ver-gleiches noch eine Bankbürgschaft in Höhe des Milchgeldes für 5 Wochen Anlieferung heraus. Allgäuland muss den Milchbauern die Bürgschaft bis Ende Februar bereitstellen.