Mit der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist jetzt die Nullmeldung für alle Kälber- und Rindermäster verpflichtend. Das heißt, auch Betriebe, die keine Antibiotika eingesetzt haben, müssen dieses in der Datenbank HI-Tier eintragen.
Die Neuerung betrifft entsprechend keine Betriebe, die bereits QS-zertifiziert sind, da diese schon zuvor Nullmeldungen in der QS-Antibiotikadatenbank machen mussten.
Hinzu kommen neue Regelungen zur Verwendung der Daten aus dem Antibiotikaminimierungskonzept: Das Bundesinstitut für Risikobewertung kann die Daten anonymisiert weiter verwenden, um die Entwicklung der Verbrauchsmengen zu beobachten.
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Mit der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist jetzt die Nullmeldung für alle Kälber- und Rindermäster verpflichtend. Das heißt, auch Betriebe, die keine Antibiotika eingesetzt haben, müssen dieses in der Datenbank HI-Tier eintragen.
Die Neuerung betrifft entsprechend keine Betriebe, die bereits QS-zertifiziert sind, da diese schon zuvor Nullmeldungen in der QS-Antibiotikadatenbank machen mussten.
Hinzu kommen neue Regelungen zur Verwendung der Daten aus dem Antibiotikaminimierungskonzept: Das Bundesinstitut für Risikobewertung kann die Daten anonymisiert weiter verwenden, um die Entwicklung der Verbrauchsmengen zu beobachten.