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Antibiotikamonitoring: Einige Fragen noch offen

Lesezeit: 1 Minuten

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) gilt seit 1.1.2023 das Antibiotikaminimierungskonzept für alle Nutztiere. Somit müssen nicht mehr nur Antibiotikadaten der Mast, sondern auch der Milcherzeuger gemeldet werden. Neu ist: Die Tierärzte melden die Verbräuche. Die Landwirte geben nur an, welche „mitteilungspflichtigen Nutzungsarten“ sie halten und melden die Tierbestände.


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Seit dem 1.1.2023 ist für Rindermäster im QS-System auch das QS-Antibiotikamonitoring verpflichtend, welches für Milchviehhalter (noch) freiwillig ist. Grundsätzlich lassen sich die Meldungen der Tierärzte in QS an HI-Tier, also die staatliche Datenbank, weiterleiten. Doppelte Dateneingaben sind somit nicht nötig. Die Eingaben in der Datenbank sind teilweise technisch noch nicht möglich. QS betont, dass Rindermäster und Tierärzte ausreichend Zeit haben. Weil das Monitoring erst anläuft, werde es zunächst keine Liefersperren oder ähnliche Konsequenzen geben.


Auch Milchviehhalter sollen künftig ihre Daten über QS an HI-Tier weiterleiten können. Die technischen Details werden laut QS aktuell noch angepasst. Weil Antibiotikadaten der Milcherzeuger bereits laut TAMG gemeldet werden müssen, soll auch das QS-Monitoring Pflicht werden. Beratungen dazu laufen.

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