Zwar gilt ganz Deutschland seit Juni 2017 als frei vom Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1), dennoch treten immer wieder Fälle der Krankheit auf. Zuletzt gab es BHV1-Ausbrüche in den Kreisen Borken und Heinsberg (beide Nordrhein-Westfalen).
In Borken fiel die Infektion Mitte Dezember auf einem Milchviehbetrieb mit 400 Kühen und Rindern bei einer Routinekontrolle auf. Das Veterinäramt ordnete die Schlachtung des Bestandes an. Bei der Kontrolle von Rinder haltenden Betrieben im Umkreis wurde ein weiterer Ausbruch bekannt. Die 280 Mastrinder und -bullen des Betriebes mussten ebenfalls geschlachtet werden. Auf beiden Betrieben zeigten die Tiere keine klinischen Symptome. In Heinsberg mussten 500 Rinder eines Betriebs getötet werden. Der Einschleppungsweg ist in allen Fällen offen.
Dr. Manfred Ulrich, Abteilungsleiter für Veterinärangelegenheiten beim Kreis Borken, empfiehlt bei Zukauftieren aus nicht BHV1-freien Ländern, die Tiergesundheitsbescheinigung vor allem bezüglich der Zusatzgarantien genau zu prüfen. Gegebenenfalls sollte der Tierhalter zusätzlich die Untersuchungsergebnisse der Quarantäne anfordern.
Außerdem müsse das aktuelle bundesweite Untersuchungsregime für die Krankheit überdacht werden, so Dr. Ulrich. Bislang sind die routinemäßigen BHV1-Blutuntersuchungen auf Milchviehbetrieben nur im Jahresabstand Pflicht. In dieser Zeit könne viel passieren. Dr. Ulrich hält es für sinnvoll, häufigere Teilbestandsuntersuchungen durchzuführen. Reine Mastbetriebe seien bislang nicht zu einer Untersuchung ihrer Tiere verpflichtet. Dabei könnte eine stichprobenhafte Untersuchung am Schlachthof ohne weiteren Aufwand für den Tierhalter durchgeführt werden.
Gefährdeten Betrieben rät der Veterinär zu einer Ertragsschadenversicherung. Ansonsten müsse der Betrieb die Kosten für den Milchausfall über mehrere Wochen sowie die Reinigung und Desinfektion des Stalles selbst tragen.