Für Tierhalter im Rheinland wird die Vermarktung ihrer Rinder immer komplizierter: Seit Ende Juli dieses Jahres ist neben den umliegenden Bundesländern auch der Landesteil Westfalen BHV1-frei. Die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf haben diesen Status dagegen noch nicht. Für die Vermarkter heißt das: Ihre Rinder müssen eine 30-tägige Quarantäne durchlaufen sowie eine BHV1-negative Blutuntersuchung frühestens am 21. Tag nach Quarantänebeginn nachweisen, selbst wenn sie innerhalb NRWs nach Westfalen verbracht werden, erklärt Dr. Peter Heimberg vom Tiergesundheitsdienst NRW. Andersherum können Tiere aus Westfalen, die auf Auktionen im Rheinland waren, nicht ohne Qua-rantäne in ihren Heimatstall zurückkehren.
Das Fleischrinder-Herdbuch Bonn hat sich entschlossen, seine Auktionen nach Status-Gebiet aufzuteilen. Absetzer aus den BHV1-freien Gebieten werden in Meschede gesammelt, Tiere aus nicht BHV1-freiem Gebiet in Krefeld.
Neben dem Rheinland sind nur noch Schleswig-Holstein und Hamburg nicht BHV1-frei anerkannt.