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Biosicherheit: Zutritt für Erreger verboten

Lesezeit: 5 Minuten

Ob klassischer Durchfall oder BHV1 – mit angepasstem Management und guter Hygiene können Betriebsleiter ihren Bestand schützen. Worauf sollten Sie achten?


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In der Schweine- und Geflügelhaltung ist Biosicherheit nicht mehr wegzudenken. Kein Viehhändler betritt den Bestand, belegt wird nur im Rein-Raus-Verfahren und jeder Stall wird gewaschen und desinfiziert.


Das alles spielt in der Rinderhaltung bislang kaum eine Rolle. Doch wir sollten daraus lernen. Denn besonders in den letzten Monaten macht das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wieder Schlagzeilen. Im Einzelfall mussten Betriebsleiter 1700 Tiere schlachten lassen. Die Seuche wird meist durch direkten Tierkontakt eingeschleppt. Die zweithäufigste Ursache ist die indirekte Übertragung, beispielsweise durch Personen.


Auch um gewöhnliche Erkrankungen wie Durchfall, Mastitis oder Mortellaro zu vermeiden, könnten Landwirte der Biosicherheit in ihren Betrieben mehr Aufmerksamkeit schenken.


Wann ist Biosicherheit sinnvoll?

Biosicherheit umfasst alle Maßnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung von infektiösen Erkrankungen. Dazu zählen sowohl anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen als auch alltägliche Rinderkrankheiten.


Durch das Tiergesundheitsgesetz ist jeder Landwirt auch gesetzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit seines Bestandes durch vorbeugende Maßnahmen zu schützen.


Tierseuchen: Staatliche und rechtliche Vorgaben regeln die Maßnahmen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen wie BHV1, der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD), Tuberkulose und Blauzungenkrankheit. Sanierungsprogramme gegen BHV1 und BVD haben bundesweit Erfolg. Das heißt aber nicht, dass die Erreger nicht mehr da sind. Gerade in Regionen, die frei von einer bestimmten Tierseuche sind, werden die Tiere zunehmend empfänglicher, da natürliche Infektionen fehlen und der Impfschutz nachlässt. In diesen Herden breiten sich Neuinfektionen besonders schnell aus.


Zudem sinkt in Deutschland auch die Wachsamkeit gegenüber Tierseuchen. Häufig entdecken Tierhalter die Ausbrüche erst relativ spät. Dann können bereits weitere Bestände infiziert sein. Der Tierhandel, der in freien Regionen ohne ergänzende Untersuchungen und Bescheinigungen möglich ist, fördert die Ausbreitung zusätzlich.


Rinderkrankheiten: Auch bei der Vorbeuge von gewöhnlichen Krankheiten spielt Biosicherheit eine Rolle. Rinderkrankheiten wie zum Beispiel Durchfall, Rindergrippe und Glatzflechte im Kälberbereich oder Mastitis, Mortellaro und ansteckender Durchfall im Kuhbereich verursachen große Schäden in den Betrieben. Sie haben ein 10 bis 20-fach erhöhtes Schadensrisiko im Vergleich zu den staatlich bekämpften Tierseuchen, da sie wesentlich häufiger auftreten und die Tierseuchenkasse für diese Erkrankungen keine Unterstützung zahlt.


Solche Krankheiten werden meist innerhalb des Bestandes, beispielsweise zwischen verschiedenen Altersgruppen, übertragen. Diesen Übertragungsweg sollten Sie daher bei Biosicherheitsmaßnahmen genauso im Blick haben.


Beim Stallbau einplanen:

Je leichter sich Hyienemaßnahmen in den täglichen Betriebsablauf integrieren lassen, desto eher werden sie umgesetzt. Schon bei der Planung von Stallgebäuden sollten Betriebsleiter die Biosicherheit berücksichtigen (Übersicht Seite R 22). Stallungen, Separationsabteile und sonstigen Räumlichkeiten sollten so angeordnet sein, dass sich Zugangswege und Reinigungsmöglichkeiten für Personen und Maschinen optimal integrieren lassen. Jeder Rinderbestand ist anders strukturiert. Das Biosicherheitskonzept muss daher auf den Betrieb zugeschnitten werden.


Hilfreich ist, betriebsnahe Personen wie Berater, Tierarzt, Besamungstechniker oder Klauenpfleger in die Planung einzubeziehen. Zuerst müssen Sie kritische Punkte wie ansteckende Euterentzündungen oder infektiöse Klauenerkrankungen identifizieren. Im zweiten Schritt werden entsprechende Maßnahmen wie die Melk- oder Klauenhygiene benannt und umgesetzt.


Eine Orientierungshilfe für einen Maßnahmenplan kann der niedersächsische Leitfaden zur Biosicherheit in Rinderhaltungen sein. Er beschreibt die Risiken und Ziele der Biosicherheit und gibt Maßnahmen in drei Stufen vor. Je nach einzelbetrieblichem Risiko schlägt der Leitfaden eine andere Risikostufe und andere Biosicherheitsmaßnahmen vor. Stufe I entspricht den Mindestanforderungen. Größere und züchterisch wertvolle Bestände, aber auch Betriebe mit hohem Gesundheitsstatus und hoher Marktabhängigkeit sollten zusätzlich die Maßnahmen der Stufe II oder III umsetzen. In Zeiten erhöhter Seuchengefahr gelten diese Sicherheitsstufen für alle Bestände.


Maßnahmen zahlen sich aus:

Biosicherheitsmaßnahmen zahlen sich langfristig durch eine reduzierte Krankheitshäufigkeit und einen reduzierten Behandlungsaufwand wieder aus.


Für unbefugte Personen sollte ein Schild darauf hinweisen, dass das Betreten des Stalls verboten oder nur mit Begleitung oder Zustimmung des Betriebsleiters erlaubt ist. Betriebsfremde Personen sollten Schutzkleidung tragen, wenn sie den Stall betreten. Stiefelüberzieher reichen aus, wenn Besucher nur den Futtertisch betreten und keinen Kontakt mit den Tieren haben.


Personen, die sich länger aufhalten oder engen Kontakt zu den Tieren haben, wie Tierarzt, Besamungstechniker oder Klauenpfleger, sollten unbedingt entsprechende Schutzkleidung tragen. Ideal ist betriebseigene Schutzkleidung wie Stiefel, Overalls und Handschuhe. Dafür müssen Sie Aufbewahrungs- und Umzugsmöglichkeiten stellen.


Am Ausgang des Stalls oder der Stallabteile sollten Reinigungs- und bei Bedarf auch Desinfektionsmöglichkeiten für die Stiefel vorhanden sein. Ein sauberes Waschbecken mit Warmwasser, Seife und Desinfektionsmöglichkeit gehört in vielen Betrieben bereits zum Standard. Auch das Betriebspersonal sollte das nutzen, um eine Erregerübertragung zwischen unterschiedlichen Altersgruppen oder von kranken Tieren zu vermeiden. In großen Betrieben sind Hygieneschleusen empfehlenswert.


Gerätschaften, die überbetrieblich genutzt werden (Klauenstand, Viehanhänger, etc.) und Instrumente (Magneteingeber etc.) müssen Sie reinigen und desinfizieren, bevor sie im nächsten Bestand eingesetzt werden. Einfache Dinge wie Kopfstricke sollten den Bestand nicht wechseln.


Beim Fahrzeugverkehr müssen vor allem Kreuzkontaminationen vermieden werden. Kontrollieren Sie, ob sich die Fahrwege von potenziell kontaminierten Fahrzeugen mit Fahrzeugen wie beispielswiese dem Futtermischwagen kreuzen. Potenziell kontaminiert sind betriebseigene Fahrzeugen wie Güllefässer oder Viehwagen, besonders aber betriebsfremde Fahrzeuge, die von Hof zu Hof fahren wie Milchsammelwagen, Tierkörperbeseitigung, Händler und Servicetechniker.


Kontakt:


katharina.luetke-holz@topagrar.com

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