Das Müller-Festpreis-Modell lässt sich an der Börse leicht umsetzen. Es ist in der Abwicklung einfach und leicht nachvollziehbar gehalten.
Letztlich schließen Molkerei und Milcherzeuger einen Liefervertrag ab. Dieser definiert die Milchmenge, den Preis, die Qualitätsparameter und die Laufzeit. Mit dem Liefervertrag haben Landwirt und Molkerei die Gewissheit, dass die vereinbarte Menge an Rohmilch geliefert, abgenommen und entsprechend des Vertrages vergütet wird.
Durch den festen Milchpreis setzt sich die Molkerei aber dem Risiko aus, dass sich der Preis stark ändert und sie möglicherweise weniger erlöst, als sie auszahlen muss. Um dieses Risiko auszuschalten, nutzt sie die Warenterminbörse: Sie unterbreitet dem Landwirt ein Festpreis-Angebot – basierend auf der molkereiindividuellen Kalkulation und den EEX-Notierungen. Die Landwirte können dann der Molkerei eine monatliche Milchmenge über einen definierten Zeitraum anbieten.
Die Molkerei bündelt die Angebote der Erzeuger. Danach platziert sie über den Broker die Rohmilchmenge zum gewünschten Preisniveau an der Börse. Schlägt ein Käufer zu und erwirbt die Kontrakte, schaltet die Molkerei das Risiko der Preisänderung aus. Sie kann den Liefervertrag zum gewünschten Festpreis und Milchmenge eingehen. Finden sich an der Warenterminbörse allerdings keine Käufer, geht die Molkerei den Festpreisvertrag mit dem Landwirt nicht ein. Denn sonst steht sie im Risiko, wenn sich der Preis ändert.
Grundsätzlich erfasst die Molkerei wie bisher die gesamte Milchmenge des Landwirts. Der Unterschied zu der momentanen Situation ist, dass sie die vertraglich vereinbarte Milchmenge mit dem Festpreis vergütet. Die darüber hinaus angelieferte Milch rechnet sie wie bisher mit dem klassischen Milchgeld ab.