Der innerdeutsche Handel mit unter drei Monate alten Kälbern, deren Muttertiere erst während der Trächtigkeit die Impfung gegen das Blauzungenvirus (BTV) erhalten haben, ist jetzt auch ohne Blutuntersuchung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Muttertier spätestens 28 Tage vor der Geburt eine abgeschlossene und ordnungsgemäße BTV8-Grundimmunisierung hat, die in der HIT-Datenbank notiert ist. Zudem muss das Kalb die Biestmilch der Mutter unmittelbar nach der Geburt erhalten. Dies muss der Landwirt mit einer Tierhaltererklärung nachweisen.
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Der innerdeutsche Handel mit unter drei Monate alten Kälbern, deren Muttertiere erst während der Trächtigkeit die Impfung gegen das Blauzungenvirus (BTV) erhalten haben, ist jetzt auch ohne Blutuntersuchung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Muttertier spätestens 28 Tage vor der Geburt eine abgeschlossene und ordnungsgemäße BTV8-Grundimmunisierung hat, die in der HIT-Datenbank notiert ist. Zudem muss das Kalb die Biestmilch der Mutter unmittelbar nach der Geburt erhalten. Dies muss der Landwirt mit einer Tierhaltererklärung nachweisen.