Bullenmäster erhalten endlich Klarheit darüber,welche Rinder-Prämien wie beantragt werden müssen.Wie Hans Jürgen Kunz von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein berichtet,gilt ab dem 1.Januar 2000: Ein Prämienantrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Schlachtung bzw.bis Ende Februar des folgenden Jahres bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.Auf die Vorlage einer Beteiligungserklärung und einer Schlachtbescheinigung bei der Antragsbehörde kann künftig verzichtet werden. Die im Betrieb gehaltenen Rinder müssen sowohl m Bestandsregister als auch in der zentralen Datenbank (HIT) verzeichnet sein. Tierhalter,Viehhändler und Schlachtbetrieb müssen die Bestandsveränderungen bzw.Schlachtungen sofort an die zentrale Datenbank weitermelden.Treten hierbei Fehler auf,so verfällt der Prämienanspruch.Hans Jürgen Kunz von der Landwirtschaftskammer SchleswigHolstein empfiehlt deshalb allen Rinderhaltern,sich vom Abnehmer der Rinder vertraglich zusichern zu lassen,dass er der Meldepflicht nachkommt. Die Schlachtprämien werden am 30. Juni des nächsten Kalenderjahres ausgezahlt.Ein Vorschuss von 60 %kann ab dem 16.Oktober des laufenden Jahres gewährt werden.Neu eingeführt wurde jetzt eine Ergänzungsprämie von 13 DM, die zusätzlich ausgezahlt wird. Für bereits 1999 geschlachtete Rinder muss die Prämie bis zum 29.Februar 2000 beantragt werden.Dem Antrag müssen aber noch eine Kopie des Bestandsverzeichnisses und die Schlachtbescheinigung beigelegt werden.
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