Seit dem 1. November 2017 müssen Rinderhalter in Niedersachsen ihre Zuchttiere über 24 Monate regelmäßig auf Paratuberkulose untersuchen lassen. In einigen Bundesländern gibt es seit Jahren freiwillige Sanierungsprogramme, z.B. in Thüringen mit rund 150 Betrieben. Niedersachsen ist dagegen das erste Bundesland, das eine Unter-suchung zur Pflicht macht.
Die Diagnose der Krankheit erfolgt dort mit dem Antikörpernachweis in Blut- oder Milchproben. Deshalb besteht bei positivem Befund keine Meldepflicht. „Im letzten Jahr lies bereits jeder dritte Betrieb freiwillig eine Untersuchung durchführen“, sagt Dr. Susanne Eisenberg von der Tierseuchenkasse (TSK) Niedersachsen. Laut den ersten Untersuchungen gelten 60% der Betriebe als unverdächtig. Auf rund 15% der Betriebe seien mehr als 5% der Tiere betroffen. Die Kosten für die Analyse der Proben übernimmt die TSK. Für die tierärztliche Beratung bei positivem Befund gewährt sie eine Beihilfe. Bisher haben sich 12% der positiv getesteten Betriebe für die fünfjährige Teilnahme am Verminderungsprogramm entschieden. Zu dem Programm gehört auch die Merzung positiver Tiere innerhalb von 18 Monaten, die von der TSK mit einer Beihilfe versehen werden.
Tierärzte und Tierseuchenkassen sehen in der Bekämpfung der Krankheit eine Chance für die Tierhalter. Betroffene Tiere scheiden den Erreger aus, lange bevor die Krankheit in Erscheinung tritt. In dieser Zeit verursacht sie aber bereits wirtschaftliche Verluste durch Milchrückgang, schlechte Futterverwertung und höhere Remontierungsraten. Die Milchleistung kranker Tiere ist laut Studien der Thüringer TSK im Mittel etwa 7% geringer als die gesunder Kühe.
Tierarzt und Landwirt Alexander Weber fordert, dass die Bekämpfung einer Seuche auf keinen Fall Ländersache sein sollte: „Aus tierärztlicher Sicht ist es großartig, dass Niedersachsen sich der Bekämpfung annimmt. Die Landwirte in Schleswig-Holstein wird das jedoch viel Geld und Zeit kosten, wenn sie verspätet gleichziehen müssen.“