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Das sind die Risiken beim Klauenbad

Lesezeit: 2 Minuten

Der Einsatz der traditionellen Klauenbäder birgt Probleme: Grundsätzlich muss man wissen, dass es sich dabei um Arzneimittel handelt. Sie werden zur Heilung, Linderung und Verhütung eingesetzt. Es gibt kein zugelassenes Mittel für diesen Zweck. Wenn es solche gäbe, müssten folgende Faktoren berücksichtigt werden. Die Anwendung nach dem Melken ist sinnvoll, da nachfolgende Tiere hier weiterdrängen. Oft ist die Gewöhnung an eine glitzernde Oberfläche des Klauenbades schwierig, andererseits besteht die Gefahr des Trinkens. Die Vorreinigung der Klauen ist zwar wünschenswert, birgt aber die Gefahr, dass Keime verteilt werden. Kunststoffwannen oder Gruben (zu bevorzugen) im Boden müssen ausreichend lang (2,50 3 m) und tief sein (Flüssigkeitsstand 12 15 cm), damit jeder Fuß mindestens zweimal in die Lösung eintaucht. Die kurze Einwirkzeit bei Treibbädern führt oft nicht zu den gewünschten Erfolgen. Wer Formalin einsetzt, muss wissen, dass dies die Klauen austrocknet und Horn und Haut dadurch spröde werden. Vor allem im Winter ist unter 20 °C der so genannte Kältefehler zu berücksichtigen, ab einem Temperaturbereich unter 10 °C können Aldehyde nicht mehr desinfzieren. Die Entsorgung über die Gülle erscheint problemlos, die Substanz wird abgebaut. Die Berufsgenossenschaft stuft Formalin verdachtsweise als krebserregend ein. Die gesetzlich festgelegte Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) von 0,6 mg/m3 bzw. 0,5 ml/m3 in der Luft darf bei einer 40 Stunden Woche nicht überschritten werden. Kupfer-/Zinksulfat entfettet das Horn und die Haut. Kupfersulfat kann tief in das Horn eindringen und so Keime und Schmutz nach sich ziehen. Zudem ist es stark korrosiv. Die Entsorgung von Kupfer über die Gülle ist kritisch: Kupfersulfat ist sehr giftig für Wasserorganismen. Als wassergefährdender Stoff muss die Entsorgung mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Zinksulfat ist auch schwach wassergefährdend. 1%ige Peressigsäure wirkt austrocknend. Nur wenig höhere Konzentrationen können zu schweren Verätzungen führen. Industriell gefertigte Klauenbad-Lösungen sind ebenfalls nicht für die Prophylaxe oder Behandlung von infektiösen Erkrankungen an den Klauen zugelassen. Sie dürfen daher nur zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens verwendet werden. Antibiotika in Klauenbädern sind verboten. Es gibt kein für diesen Zweck zugelassenes Medikament. Die Umwidmung durch den Tierarzt ist laut Arzneimittelgesetz nur dann möglich, wenn ein Therapienotstand vorliegt sowie eine exakte Diagnose gestellt werden kann.

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