Bei der Diskussion um das Enthornen kommt es häufig zu Verwechslungen der Begriffe. Hier die Definitionen:
- Sedation: Das Sedieren dient zur Beruhigung der Kälber. Dazu wird ein Xylazin-haltiges Präparat verabreicht. Das darf auch der Landwirt machen.
- Betäubung: Beim Enthornen handelt es sich in der Regel um eine lokale Betäubung im Hornbereich. Diese darf in Deutschland bislang nur der Tierarzt durchführen.
- Schmerzmittel: Diese Präparate dienen zur Schmerzlinderung nach dem Enthornen. Sie dürfen auch vom Landwirt gespritzt werden.