Niedersachsen hat eine Tierschutzleitlinie für die Stallhaltung von Mastrindern und Mutterkühen erarbeitet. Damit übernimmt das Bundesland eine Vorreiterrolle in Deutschland. Bislang gab es für Mastrinder ab dem 7. Monat keine genauen Anforderungen an die Haltung. Vorerst gilt die Leitlinie als Empfehlung, der Erlass steht noch aus.
Für Neu- und größere Umbauten enthält sie Anforderungen z.B. an Platz-angebot, Liegefläche und Wasserversorgung. Ein 650 kg-Mastbulle soll eine Gesamtfläche von 3,5 m2 erhalten, davon müssen 2,5 m2 Liegefläche sein. Diese muss weichelastisch und verformbar sein, also aus Gummi oder Tiefstreu bestehen. Jede Bucht soll Zugang zu mind. zwei Tränken haben.
Für bestehende Altbauten gelten Übergangsfristen. Zwei Jahre nach dem Erlass muss jeder Bulle (650 kg) im Altgebäude 2,7 m2 Platz haben. „Zur Zeit bietet etwa die Hälfte meiner Betriebe weniger Platz an“, sagt Christian de Joung vom Beratungsring Osnabrück, der an der Ausarbeitung der Leitlinie beteiligt war. In zwölf Jahren müssen Altgebäude das gleiche Platzanbot haben wie Neubauten, dann muss auch die Liegefläche z.B. mit Gummi ausgelegt sein. „Die Arbeitsgruppe fordert eine Unterstützung für Betriebe, die Altgebäude vor Ablauf der Frist umbauen“, sagt de Joung. Ob das eintritt, bleibe abzuwarten.