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Eigene VVVO-Nummer für jeden Standort

Lesezeit: 1 Minuten

Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter brauchen ab dem 21. April 2021 für jeden Standort ihres Betriebes eine eigene Betriebsregistriernummer (VVVO-Nummer). Grund ist der neue EU-Tiergesundheitsrechtsakt, der eine eindeutige Nummer für jeden Stall auch innerhalb einer Gemeinde vorschreibt. So betrifft die Regelung z.B. Rinderhalter, die Färsen auf einem Nachbarbetrieb aufziehen und bislang für Stammbetrieb und Pachtstall die gleiche Nummer verwendet haben.


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Für die Ummeldung der Tiere in der HIT-Datenbank nach der Umstallung gilt eine Frist von sieben Tagen. Überschreitungen sind Cross-Compliance-relevant. Für die HIT-Meldung ist ein eigenes Passwort für jeden Standort nötig.


Wichtig ist die Neuregelung auch im Seuchenfall: Lassen sich die Tiere nicht eindeutig einem Standort zuordnen, erhält der Tierhalter keine Entschädigung.

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