Seit dem 18.07.2019 müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein System zur elektronischen Kennzeichnung von Rindern anbieten. In Deutschland nutzen einige Rinderhalter schon Ohrmarken mit elektronischen Speichern. Die elektronische Variante kann eine der zwei herkömmlichen Ohrmarken ersetzen.Die Bundesländer entscheiden jedoch selbst, ob sie diese Ohrmarke als alternatives Kennzeichen anerkennen. Daher sollten interessierte Landwirte mit ihrer zuständigen Behörde Rücksprache halten. Die Mehrkosten für die Technik trägt der Landwirt. Eine Pflicht zur elektronischen Ohrmarke besteht in Deutschland jedoch nicht.
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Seit dem 18.07.2019 müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein System zur elektronischen Kennzeichnung von Rindern anbieten. In Deutschland nutzen einige Rinderhalter schon Ohrmarken mit elektronischen Speichern. Die elektronische Variante kann eine der zwei herkömmlichen Ohrmarken ersetzen.Die Bundesländer entscheiden jedoch selbst, ob sie diese Ohrmarke als alternatives Kennzeichen anerkennen. Daher sollten interessierte Landwirte mit ihrer zuständigen Behörde Rücksprache halten. Die Mehrkosten für die Technik trägt der Landwirt. Eine Pflicht zur elektronischen Ohrmarke besteht in Deutschland jedoch nicht.