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Enthornen: Nur mit Schmerzmittel

Lesezeit: 3 Minuten

Zur Enthornung junger Kälber sollte neben einem Beruhigungsmittel immer ein Schmerzmittel gegeben werden. Praktische Tipps für die Enthornungs-Praxis.


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Zur Schmerzlinderung beim Enthornen sollte Kälbern neben einem Xylazin-haltigen Präparat zur Beruhigung (sog. Sedation) auf jeden Fall zusätzlich ein nicht-steroidaler Entzündungshemmer (sog. NSAID) verabreicht werden. Darauf wies Professor Ute Knierim von der Universität Kassel beim Tierärztekongress in Mainz hin. Xylazin allein reiche bei Kälbern, die jünger als sechs Wochen sind, nicht aus, um den Schmerz beim Enthornen ausreichend zu stillen.


Die NSAID wirken noch einige Tage nach Abklingen der Wirkung von Xylazin. Studien haben gezeigt, dass die Tiere nach dem Enthornen unter Umständen noch über Wochen ein erhöhtes Schmerzempfinden haben. Dadurch wird das Immunsystem geschwächt und die Tiere sind anfälliger für Folgeerkrankungen.


Der Beruhigungs-Wirkstoff Xylazin (z. B. Rompun, Fa. Boehringer; Sedaxylan, Fa. WDT) wird entweder intramuskulär oder intravenös in einer Dosis von 0,25 ml pro Kalb verabreicht. Die Dosis sollte man einhalten, denn mehr als 0,5 ml pro Kalb können nach Aussage von Dr. Hans-Peter Klindworth vom Rindergesundheitsdienst Niedersachsen zum Aufblähen des Pansens und in der Folge sogar zum Tod des Kalbes führen!


Die NSAID werden in der Regel subcutan oder intravenös in einer Dosis von 2,5 bis 3 ml pro 100 kg Körpergewicht verabreicht. Für die Anwendung beim Rind sind die Wirkstoffe Ketoprofen, Carprofen, Meloxicam und Flunixin zugelassen.


Ältere Kälber betäuben:

Bei der Enthornung älterer Kälber ab einem Lebensalter von sechs Wochen reicht die beschriebene Sedations-Methode allerdings nicht aus. Hier ist zur völligen Schmerzausschaltung eine lokale Betäubung (Leitungsanästhesie) vorgeschrieben. Gegenüber der Sedation muss sie allerdings vom Tierarzt durchgeführt werden. Aber auch bei dieser Narkose sollte ein NSAID-Präparat eingesetzt werden.


Wichtig ist sowohl bei der Sedation als auch bei der lokalen Betäubung, dass bei gruppenweiser Enthornung alle Tiere gleichzeitig ruhiggestellt werden, um den Stress zu reduzieren. Die Kälber sollten in Brust-Bauchlage und mit gestrecktem Hals zum Liegen kommen, damit Flüssigkeiten leichter ablaufen können. Außerdem sollte nach der Enthornung alle fünf bis zehn Minuten kontrolliert werden, ob die Tiere wieder aufwachen und ob es ihnen gut geht.


Im Moment wird vor allem im Rahmen des niedersächsischen Tierschutzplanes diskutiert, ob die lokale Betäubung nicht bei jeder Enthornung vorgeschrieben werden sollte. In der Diskussion ist dabei die Einführung eines Sachkundenachweis (Schulung), damit der Tierhalter seine Kälber mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung vom Amtsveterinär selbst lokal betäuben darf. In der Schweiz wird das bereits so gehandhabt. -sl-

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