Kälber im Alter von bis zu einem halben Jahr brauchen bald eine weiche oder elastisch verformbare Liegefläche. Die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wäre das Aus für Vollspalten ohne Auflagen beim Jungvieh.
Während der Beschluss des Bundesrates vom 3. Juli 2020 zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unter Sauenhaltern schon im Vorfeld große Wellen geschlagen hat, war es unter Rinderhaltern relativ ruhig. Und das, obwohl auch für diese eine einschneidende Veränderung im Raum steht: Die Liegeflächen von Kälbern (Rinder im Alter von bis zu sechs Monaten) müssen „weich oder elastisch verformbar“ sein. Die bisherige Fassung der Haltungsverordnung sah lediglich „trockene“ Liegeflächen vor.
Als weich oder elastisch verformbar gelten z.B. nachgiebige Gummibodenbeläge oder weiche Einstreu. Reine Beton- und Bongossi-Spalten sind für Kälber dann verboten. Wie groß der Anteil der Liegefläche an der gesamten Grundfläche pro Kalb sein muss, macht der Beschluss nicht deutlich.
Vorgesehen ist bisher eine Übergangsfrist von drei Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung. Das könnte nach Schätzungen Ende 2020 der Fall sein. Auf Antrag soll eine Härtefallklausel die Benutzung bestehender Anlagen auf sechs Jahre verlängern können.
Wen Kümmert´s?
Der Bundesverband der Kälbermäster (BDK) rechnet damit, dass circa 60% der 300 Kälbermäster im Verband (vertritt rund 80% der hiesigen Mäster) einen Teil oder ihre gesamten Ställe umrüsten müssen. Ein Großteil hält Kälber auf Bongossi-Holzspalten.
Ebenso betroffen sind Fresseraufzüchter, die ihre Tiere ohne eingestreute Liegefläche aufziehen und noch nicht in weich-elastische Böden oder Gummiauflagen investiert haben.
Spezialisierte Bullenmäster kaufen wiederum Fresser zu. Diese können allerdings unter einem halben Jahr alt sein. Wer seine Bullen durchgehend auf Vollspalten mästet, dürfte die jüngsten Tiere ohne elastische Liegefläche oder Stroh nicht aufstallen.
Und gegebenenfalls müssen auch Milchviehhalter über eine Alternative nachdenken, wenn sie Jungvieh unter sechs Monaten auf perforierten Betonböden ohne Liegeboxen halten.
Wir haben uns umgehört, wie Rinderhalter und Vertreter des Berufsstandes zu den Vorgaben stehen.
julia.hufelschulte@topagrar.com
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Kälber im Alter von bis zu einem halben Jahr brauchen bald eine weiche oder elastisch verformbare Liegefläche. Die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wäre das Aus für Vollspalten ohne Auflagen beim Jungvieh.
Während der Beschluss des Bundesrates vom 3. Juli 2020 zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unter Sauenhaltern schon im Vorfeld große Wellen geschlagen hat, war es unter Rinderhaltern relativ ruhig. Und das, obwohl auch für diese eine einschneidende Veränderung im Raum steht: Die Liegeflächen von Kälbern (Rinder im Alter von bis zu sechs Monaten) müssen „weich oder elastisch verformbar“ sein. Die bisherige Fassung der Haltungsverordnung sah lediglich „trockene“ Liegeflächen vor.
Als weich oder elastisch verformbar gelten z.B. nachgiebige Gummibodenbeläge oder weiche Einstreu. Reine Beton- und Bongossi-Spalten sind für Kälber dann verboten. Wie groß der Anteil der Liegefläche an der gesamten Grundfläche pro Kalb sein muss, macht der Beschluss nicht deutlich.
Vorgesehen ist bisher eine Übergangsfrist von drei Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung. Das könnte nach Schätzungen Ende 2020 der Fall sein. Auf Antrag soll eine Härtefallklausel die Benutzung bestehender Anlagen auf sechs Jahre verlängern können.
Wen Kümmert´s?
Der Bundesverband der Kälbermäster (BDK) rechnet damit, dass circa 60% der 300 Kälbermäster im Verband (vertritt rund 80% der hiesigen Mäster) einen Teil oder ihre gesamten Ställe umrüsten müssen. Ein Großteil hält Kälber auf Bongossi-Holzspalten.
Ebenso betroffen sind Fresseraufzüchter, die ihre Tiere ohne eingestreute Liegefläche aufziehen und noch nicht in weich-elastische Böden oder Gummiauflagen investiert haben.
Spezialisierte Bullenmäster kaufen wiederum Fresser zu. Diese können allerdings unter einem halben Jahr alt sein. Wer seine Bullen durchgehend auf Vollspalten mästet, dürfte die jüngsten Tiere ohne elastische Liegefläche oder Stroh nicht aufstallen.
Und gegebenenfalls müssen auch Milchviehhalter über eine Alternative nachdenken, wenn sie Jungvieh unter sechs Monaten auf perforierten Betonböden ohne Liegeboxen halten.
Wir haben uns umgehört, wie Rinderhalter und Vertreter des Berufsstandes zu den Vorgaben stehen.