Niedersachsen will die Schlachtung auf dem Hof von bis zu drei Rindern, sechs Schweinen oder drei Pferden im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit ermöglichen. Im Juli muss auf EU-Ebene zunächst eine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen. Dann soll eine teilmobile Schlachtung möglich sein, wenn:
eine Genehmigung vorliegt,
eine mobile Schlachteinheit verwendet wird,
ein Tierarzt anwesend ist,
die Fahrtzeit zur nächstgelegenen EU-zugelassenen Schlachtstätte höchstens zwei Stunden beträgt und
eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Landwirt und dem Schlachtbetrieb vorliegt.
Landwirte, die dieses Tötungsverfahren auf ihrem Betrieb etablieren möchten, benötigen einen Sachkundenachweis. Das gilt auch für Jagdscheininhaber.
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Niedersachsen will die Schlachtung auf dem Hof von bis zu drei Rindern, sechs Schweinen oder drei Pferden im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit ermöglichen. Im Juli muss auf EU-Ebene zunächst eine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen. Dann soll eine teilmobile Schlachtung möglich sein, wenn:
eine Genehmigung vorliegt,
eine mobile Schlachteinheit verwendet wird,
ein Tierarzt anwesend ist,
die Fahrtzeit zur nächstgelegenen EU-zugelassenen Schlachtstätte höchstens zwei Stunden beträgt und
eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Landwirt und dem Schlachtbetrieb vorliegt.
Landwirte, die dieses Tötungsverfahren auf ihrem Betrieb etablieren möchten, benötigen einen Sachkundenachweis. Das gilt auch für Jagdscheininhaber.