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Holland oder Deutschland: Wer spart mehr Phosphor?

Lesezeit: 7 Minuten

Die Niederlande und Deutschland wollen mit unterschiedlichen Systemen die Phosphor-Emissionen reduzieren. Welches ist erfolgreicher?


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Phosphatquote in den Niederlanden. Bilanzsalden in Deutschland. Zwei Systeme, ein Ziel: Beide Länder wollen mit den Regelungen ihre Nährstoffemissionen senken.


Hintergrund dafür sind europäische Vorgaben, die Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Grund- und Oberflächengewässer regeln (z.B. Nitratrichtlinie oder Wasserrahmenrichtlinie). Die meisten Mitgliedstaaten erreichen diese festgelegten Ziele bisher nicht und müssen ihre nationalen Strategien anpassen. Dies gilt besonders für die Einträge von Stickstoff und Phosphat, für die die Landwirtschaft Hauptverursacher ist.


Bisher konzentrierten sich die Länder auf die Reduktion der Stickstoffemissionen. Doch auch der Eintrag von Phosphat in Oberflächengewässer rückt in den Fokus der Gesetzgeber, vor allem seitdem die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht wurden. Diese sollte bis 2015 europaweit für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer sorgen. Nicht erreicht haben das beispielsweise die Niederlande und Deutschland. Beide Länder haben deshalb Regelungen zur Reduzierung der Phosphatemissionen aus der Landwirtschaft umgesetzt.


Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen auf die Milchproduktion? Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus für Milchviehhalter in Deutschland (in Schleswig-Holstein) treffen?


Neue Quote für Niederlande:

Bereits 2006 haben die Niederlande eine Obergrenze für die Phosphatmenge aus der Landwirtschaft eingeführt. Nur so durften sie die Ausnahmegenehmigung von der Nitratrichtlinie (Derogation) behalten. Diese erlaubt jährlich mehr als 170 kg N aus organischen Düngemitteln je ha Betriebsfläche auszubringen. Über 80% der Milchviehbetriebe in den Niederlanden nutzen die Derogation.


Doch die erlaubte Phosphat-Obergrenze von 172,0 Mio. kg Phosphat konnten die Niederländer in mehreren Jahren nicht einhalten. Grund dafür war vor allem der Milchviehsektor. Um die Derogation nicht zu verlieren, setzten sie deshalb 2017 einen Phosphatreduktionsplan um. Dieser gliederte sich in drei Maßnahmen:


  • P-Obergrenze für Mischfutter: Maximal 4,3 g Phosphor/kg waren erlaubt.
  • Prämien für Betriebsaufgaben: Dafür zahlten die Niederlande insgesamt 50 Mio. € und reduzierten die Großvieheinheiten (GV) so um rund 36000.
  • Abstocken: Milcherzeuger mussten ihre Tierbestände abstocken, ansonsten drohten Strafzahlungen. Referenz war die Tierzahl am 2. Juli 2015 abzüglich 4%. Die Betriebe stockten über 100000 Milchkühe bzw. knapp 160000 GV-Einheiten (inkl. Jungvieh) ab.


Mit diesen Maßnahmen reduzierten die Niederlande bis Ende 2017 die Phosphat-Emissionen um 11,5 Mio. kg und lagen damit wieder unter der Obergrenze. Um diese Grenze auch zukünftig einzuhalten, gelten ab Anfang 2018 einzelbetriebliche Phosphatquoten.


Die Produktionsrechte sind abhängig von der Tierzahl im Jahr 2015 und werden entsprechend einer Börse gehandelt. Wer seine Herde aufstocken will, benötigt entsprechende Phosphat-Produktionsrechte. Die Preise schwanken noch stark. Zwischenzeitlich zahlten die Betriebe bis zu 10000 € pro Kuh.


Welche Auswirkungen?

Diese Maßnahmen haben in den Niederlanden trotz erheblicher Reduktion des Tierbestandes nicht zu einer sinkenden Milchmenge geführt (Übersicht 1). Das deutet darauf hin, dass die Betriebe effizienter Nährstoffe genutzt haben, um Milch zu erzeugen. Ein Beispiel dafür ist der geringere P-Gehalt im Mischfutter, welcher die Nährstoffeffizienz verbessert, ohne Milchmenge zu kosten.


Zudem gehen Experten vom niederländischen Bauernverband (LTO) davon aus, dass die Betriebe hauptsächlich Kühe mit geringer Leistung abgestockt haben. Zudem haben die Landwirte die Jungviehbestände relativ stärker abgestockt als melkende Kühe. Das reduzierte die einzelbetrieblichen GV-Einheiten, aber nicht die Milchmenge.


Obwohl die niederländische Milcherzeugung auch vor 2015 als sehr intensiv und effizient einzustufen ist, konnten die Landwirte die Nährstoffeffizienz weiter steigern. Zur Erreichung des gesellschaftlichen Ziels der Reduzierung des Phosphateintrags in Gewässer sind die in den Niederlanden getroffenen Regelungen daher grundsätzlich geeignet.


Deutsche Düngeverordnung:

Auf einem anderen Weg will Deutschland die EU-Vorgaben zur Emissionsreduktion erreichen, und zwar mit dem beschränkten Einsatz von phosphathaltigen Düngemitteln. Mit der Novellierung der Düngeverordnung 2017 hat Deutschland zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich des Phosphatmanagements gestellt:


  • Auf hoch mit Phosphat versorgten Böden (>20 mg P2O5/100 g Boden nach Calcium-Ammonium-Lactat (CAL)-Methode) dürfen phosphorhaltige Düngemittel nur bis zum voraussichtlichen Entzug eingesetzt werden.
  • Der betriebliche Phosphat-Bilanzsaldo, der nach der plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz errechnete wird, darf im Mittel von 6 Jahren ein Plus von 10 kg P2O5/ha nicht überschreiten.
  • Die Landesregierungen dürfen in Gebieten, in denen eine Eutrophierung von Oberflächengewässern durch Phosphat aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wird, zusätzliche Regelungen zur P-Düngung erlassen.


Um diese Änderungen einzuhalten, müssen viele Milchviehbetriebe in Schleswig-Holstein und anderen viehstarken Regionen ihre Produktion anpassen. Das zeigen unsere Modellrechnungen und betriebsbezogenen Bilanzierungen. Besonders bei der Fütterung und Düngung sind Effizienzsteigerungen nötig und möglich.


So lässt sich mit einer höheren Grundfutterleistung Kraftfutter einsparen und Importe von Phosphat reduzieren. Gleichzeitig müssen auch Düngemittel effizienter eingesetzt werden. Hierzu gibt es bereits zahlreiche pflanzenbauliche Maßnahmen, wie Gülledepotdüngung und Verzicht auf eine mineralische Unterfußdüngung zu Silomais oder mit hochwertigen Gräsern intensiv genutzte Grünlandnarben.


Neben der effizienteren Nutzung der Nährstoffe werden viele Betriebe aber auch Wirtschaftsdünger abgeben müssen, um die gefordern Bilanzsalden zu erfüllen. Für den Transport, die Lagerung oder Ausbringung entstehen zusätzliche Kosten, die in zukünftigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu berücksichtigen sind. In Einzelfällen könnte dann sogar das Abstocken der Milchviehherde sinnvoll sein. In den meisten Fällen rechnet sich diese Option allerdings nicht.


Bodenklassen absenken:

Um den EU-Vorgaben gerecht zu werden, müssen nach Meinung der Autoren außerdem bundesweit die Empfehlungen des Verbandes deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) zu Bodengehaltsklassen für Phosphat umgesetzt werden. Die Einteilung ist nicht gesetzlich verbindlich, sodass z.B. Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch abweichen.


Dies scheint durch unterschiedliche Boden- und Klimaverhältnisse zunächst gerechtfertigt. Aber Phosphor ist an Bodenpartikel gebunden und wenig mobil, sodass der Nährstoff vor allem über Erosionen in Oberflächengewässer gelangt. Das heißt: Bei geringem P-Gehalt im Boden, wird bei gleichbleibenden Erosionen weniger Phosphat in Oberflächengewässer eingetragen.


Zudem ist mit Blick auf die Düngeverordnung nicht vertretbar, dass z.B. Niedersachsen und Schleswig-Holstein Böden mit über 20 mg CAL P2O5/100 g Boden der Gehaltsklasse C (Düngung auf Entzug) zuordnen. Der VDLUFA empfiehlt schon Böden ab 14,0 mg P2O5 pro 100 g Boden in Klasse D (reduzierte Düngung) einzustufen. Dies sollte bundesweit einheitlich gelten.


Praktiker und Branchenvertreter befürchten, dass das Absenken der Bodengehaltsklassen das Ausbringen von Wirtschaftsdünger weiter einschränkt. Um die EU-Vorgaben zu erfüllen, ist das aber zwingend notwendig und Diskussionen daher nicht zielführend (siehe top agrar 6/2018, Seite 56: „Welche Folgen haben die neuen P-Richtwerte?“)


Die Analyse des Phosphatmanagements in den Niederlanden und Deutschland zeigt, dass Milchviehbetriebe ihr Nährstoffmanagement optimieren müssen. Nur so können sie langfristig die europäischen und nationalen Rahmengesetzgebung erfüllen.


Systeme sind zielführend:

Die Phosphatquote in den Niederlanden hat das Nährstoffmanagement der Betriebe verbessert und war damit offensichtlich zielführend. Das lässt vermuten, dass auch deutsche Milchvieh-Futterbaubetriebe Nährstoffe effizienter nutzen können. Die möglichen Strategien müssen die Betriebe auf einzelbetrieblicher Ebene identifizieren und etablieren.


Die deutsche Düngeverordnung wird voraussichtlich eine ähnliche Wirkung erzielen. Die Vorgaben lassen sich ebenfalls nur durch Effizienzsteigerungen bei Fütterung und Düngung erfüllen. Die Einführung einer Phosphatquote, wie in den Niederlanden, erscheint in Deutschland zunächst entbehrlich.


Insgesamt werden die Regelungen der novellierten Düngeverordnung die Milchproduktion verteuern: Die Flächenpachten steigen, Flächen mit hoher Phosphat-Versorgung werden auf dem Pachtmarkt weniger attraktiv und die Abgabe von Wirtschaftsdünger in die Bedarfsregionen wird durch die Ausweisung von besonders gefährdeten Gebieten erschwert. Dies sind weitere Gründe dafür, die Nährstoffe effizienter zu nutzen.Kontakt: anke.reimink@topagrar.com

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