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Homöopathie: Umwidmung bald Geschichte?

Lesezeit: 1 Minuten

Der Einsatz von Arzneimittelalternativen in der Landwirtschaft könnte erschwert werden. Die neue EU-Arzneimittel-Verordnung sieht eine Verschreibungspflicht für homöopathische und phytotherapeutische Arzneimittel (Heilkräuter) sowie Schüssler Salze und Blutegel bei lebensmittelliefernden Tieren vor. Bereits jetzt ist der Einsatz von frei verkäuflichen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln wie z.B. homöopathischen Globuli am Nutztier nicht erlaubt. Der Hoftierarzt kann diese nach § 56a für den Einsatz am Nutztier umwidmen. Doch das soll mit der neuen Verordnung entfallen. Landwirte dürften die Mittel dann nicht mehr ohne Verschreibung des Hoftierarztes anwenden. Darauf müssen Tierheilpraktiker sie bei ihrer Beratung hinweisen.


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Die Verordnung tritt Ende Januar 2022 in allen EU-Mitgliedsländern in Kraft, sofern diese keine nationalen Regelungen, z.B. zu alternativer Medizin, beschließen. Inzwischen haben die Deutschen Tierheilpraktikerverbände Änderungsvorschläge eingereicht. Sie schlagen z.B. vor, den Arzneimitteleinsatz ab einer Verdünnungsstufe von oberhalb 1:10000 (D4) am Nutztier zu ermöglichen.

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