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Käse mit essbarer Hülle

Lesezeit: 2 Minuten

Höhere Kosten sowie Aufwand bedeutet das neue Verpackungsgesetz für Direktvermarkter und Molkereien.


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Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Demnach müssen sich alle, die verpackte Waren für den Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, in dem Verpackungsregister „Lucid“ anmelden.


Wegen der negativen Auswirkungen von Plastikmüll findet das Gesetz grundsätzlich Zustimmung in der Milchbranche. Allerdings gibt es noch Klippen. Beispielsweise bei Direktvermarktern, die Joghurt in Einwegbecher abfüllen. „Selbst kleinere Betriebe müssen sich jetzt registrieren lassen“, sagt Claudia Müller vom Bundesverband der Direktvermarkter. Zudem sei die Nachfrage nach Glas stark gestiegen. Die Folge: Lieferengpässe und höhere Kosten durch Rücknahme und Logistik.


Auch das Deutsche Milchkontor beschäftigt sich mit dem Thema und sucht nach Lösungen. So könnten Verpackungen teilweise oder ganz aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen oder Käse statt einer Wachsschale mit einer essbaren Hülle geschützt werden.


Diskussionsbedarf sieht Eckhard Heuser vom Milchindustrie-Verband noch bei Großgebinden. „Der Katalog sieht vor, dass die Molkereien auch einen 25 kg-Milchpulversack anmelden müssen – obwohl selbst Kantinen und Großküchen diese Gebindegröße nicht kaufen.“ Heuser befürchtet unnötig hohen Aufwand und Kosten.

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