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„Keine verbindliche Mengensteuerung!“

Lesezeit: 2 Minuten

Die deutschen Länderagrarminister drohen mit einer europaweiten Mengendrosselung. Wie reagiert EU-Agrarkommissar Phil Hogan?


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Nach dem Ende der Milchquote hat die EU-Kommission keine Rechtsgrundlage mehr, eine verbindliche Milchmengen-Senkung durchzusetzen. Möglich sind nur noch freiwillige Maßnahmen, um die Milchproduktion einzuschränken. Das verdeutlicht EU-Agrarkommissar Phil Hogan auf top agrar-Nachfrage.


Damit erstickt er die Ankündigung der deutschen Länderagrarminister im Keim. Diese hatten eine entschädigungslose Mengenbegrenzung auf EU-Ebene angedroht, sollte es bis zum Sommer nicht deutlich weniger Milch in Deutschland geben (vgl. Seite R6).


Hogan sieht ein, dass kurzfristig nur mit einem geringeren Milchangebot eine Korrektur auf dem Milchmarkt möglich ist. Deshalb habe die Kommission für den Artikel 222 der GAP neue Regeln zugelassen. So dürfen Erzeugerorganisationen, Branchenorganisationen und Genossenschaften für sechs Monate ihre Milchmengen planen. Die Ausnahmeregelung gelte von Frühjahr bis Sommer diesen Jahres. Hogan befürwortet jede Unterstützung: „Jeder Mitgliedstaat kann Beihilfen entwerfen, um die Milcherzeuger beim Einfrieren oder Senken der Milchmenge zu unterstützen. Die Dienststellen der Kommission helfen dabei.“


Außerdem betont Hogan gegenüber top agrar, dass die Kommission die Tiefe und Dauer der Krise in der Landwirtschaft erkannt habe. Er verweist auf die Maßnahmen, die bereits eingeleitet sind: Unterstützung der Privaten Lagerhaltung und öffentlichen Intervention von Butter, Magermilchpulver und Käse, 500 Mio. €-Solidaritätspaket von September 2015, Erhöhung der Absatzförderung auf 111 Mio. € im Jahr 2016, ein flexibler Umgang mit den Direktzahlungen und ländlichen Entwicklungsprogrammen sowie das Einrichten einer Task Force Agrarmärkte, um die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette zu prüfen.

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