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topplus Aus dem Heft

Kombihaltung definiert

Lesezeit: 1 Minuten

Bayern will mit definierten Haltungsvorgaben einen harten Strukturbruch bei kleineren Familienbetrieben mit Anbindehaltung abwenden. Vertreter der bayerischen Molkereien und der Landwirtschaft einigten sich Anfang Juni auf eine Definition der Kombinationshaltung in Bayern: Milchkühe müssen mindestens 120 Tage im Jahr Bewegung durch Zugang zu Weide, Laufhof oder Bewegungsbuchten haben. Nur 90 Tage Bewegung sind nötig, wenn Betriebe eine Maßnahme zur Verbesserung des Platzangebots im Stall sowie weitere Tierwohlmaßnahmen umsetzen. Das kann z.B. eine Verbesserung der Belüftung und Verfügbarkeit der Tränken sein.


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Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber erklärte: „Die Festlegung der Kombinationshaltung ermöglicht Betrieben, die keinen Neubau für einen Laufstall stemmen können, eine Zukunftsperspektive.“

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