Zu: „Zehn Alternativen zum Kälberiglu“, top agrar 9/2019, R28
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Die Seitenbegrenzungen von Boxen für die Einzelhaltung müssen so durchbrochen sein, dass die Kälber Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Kälbern haben können. Das schreibt der §6 Abs. 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor. Dies ist bei einigen der von Ihnen aufgeführten Kälberboxen nicht ausreichend oder nicht erkennbar gegeben. Landwirte sollten darauf beim Kauf bitte achten.
Dr. med. vet. Michael Thormann, Bayerisches Umweltministerium, 81925 München
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Die Seitenbegrenzungen von Boxen für die Einzelhaltung müssen so durchbrochen sein, dass die Kälber Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Kälbern haben können. Das schreibt der §6 Abs. 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor. Dies ist bei einigen der von Ihnen aufgeführten Kälberboxen nicht ausreichend oder nicht erkennbar gegeben. Landwirte sollten darauf beim Kauf bitte achten.
Dr. med. vet. Michael Thormann, Bayerisches Umweltministerium, 81925 München