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Lässt sich die Macht des Handels eindämmen?

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU will unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelkette eindämmen. Was heißt das für die Milchbranche?


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Börger: In den letzten Jahren hat der Konzentrationsprozess im Lebensmittelhandel und unter den Privatmolkereien an Fahrt gewonnen. Die landwirtschaftlichen Vermarktungsorganisationen, also Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften, müssen Schritt halten. Die heutigen Regelungen in der Gemeinsamen Marktorganisation reichen dafür nicht mehr aus. Das gilt für die Größe der Vermarktungsorganisationen sowie deren Handlungsspielraum. Deshalb muss die kartellrechtliche Privilegierung zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen erweitert werden – soweit Wettbewerb nicht ausgeschlossen wird.


Der Agrarausschuss will nun auch Großunternehmen in den Schutzbereich aufnehmen. Was bedeutet das?


Börger: Der im Richtlinienentwurf vorgesehene Schutz für kleine und mittlere Unternehmen ist völlig unzureichend. Denn die hochkonzentrierten Handelsketten reichen den Verhandlungsdruck bis auf die erste Stufe zu Lasten der Erzeuger durch. Aber auch andere Unternehmen in der Lieferkette unterliegen dem Verhandlungsdruck der Lebensmittelhandelsketten. In Deutschland haben wir das am Beispiel der Hochzeitsrabatte von Edeka bei der Übernahme der „Plus-Märkte“ gesehen.


Was fordert der Bauernverband?


Börger: Die EU-Kommission hat einen wichtigen Schritt getan, mit dem im europäischen Binnenmarkt erstmalig Mindestregelungen gegen den Missbrauch von Einkaufsmacht politisch anerkannt und juristisch verankert werden sollen. Diesen Ansatz begrüßen wir als DBV ausdrücklich. Allerdings erwarten wir noch Nachbesserungen. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass der Handel seine Marktmacht nicht nur zum Durchdrücken niedriger Preise nutzt, sondern auch für höhere Produktionsstandards: Gentechnik- und Glyphosatfreiheit sind nur zwei Beispiele. Als nächstes könnte die Anbindehaltung folgen.


Wie gehen die Verhandlungen weiter?


Börger: Der Agrarausschuss des EU-Parlamentes und der Sonderausschuss Landwirtschaft des Rates haben Anfang Oktober ihre Positionen festgelegt. Während das Parlament alle Handelsebenen und Unternehmensgrößen einbeziehen will, bleibt der Rat beim Vorschlag der EU-Kommission mit Begrenzung auf Handelsgeschäfte zwischen kleinen und mittleren Unternehmen einerseits und großen Marktpartnern andererseits. Nach der Abstimmung der Positionen kann am 24. Oktober der Trilog beginnen. Die Verhandlungspartner wollen diesen noch unter österreichischer Ratspräsidentschaft bis Jahresende abschließen.

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