„Bestimmte Auflagen für die Erzeugung und Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht gibt es nicht“, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs legt unter anderem Kriterien für Rohmilch fest, die unabhängig von der Art der Aufzucht gelten. „Die Verwendung von Rohmilch zur Kälbertränke steht der 100%-igen Andienungspflicht nicht entgegen“, sagt die BMEL-Sprecherin.
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„Bestimmte Auflagen für die Erzeugung und Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht gibt es nicht“, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs legt unter anderem Kriterien für Rohmilch fest, die unabhängig von der Art der Aufzucht gelten. „Die Verwendung von Rohmilch zur Kälbertränke steht der 100%-igen Andienungspflicht nicht entgegen“, sagt die BMEL-Sprecherin.