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topplus Zu: „Hofnahe Schlachtungen“, top agrar 7/2021, Seite R3.

Mobil geht viel

Lesezeit: 1 Minuten

Grund der positiven Entwicklung in Hessen und hoffentlich bald in NRW ist, dass mit der Änderung der bisherigen Verordnung (EG) Nr. 853/2004 die Schlachtung von Rindern, Schweinen und Pferden unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit europaweit geregelt wird.


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Bislang bremsten viele Ministerialbeamte in den Landwirtschaftsministerien der Bundesländer die hofnahe Schlachtung dadurch aus, dass sie sich auf die Hygieneanforderungen versteiften.


Den ihnen vermeintlich geistig weit unterlegenen Bauern gewährten sie höchstens mal eine Ausnahmegenehmigung. Viele dieser Amtsträger wollen nicht anerkennen, dass mit der mobilen Schlachteinheit die hygienischen Anforderungen voll erfüllt werden.


Die Zulassung hofnaher Schlachtungen bedeutet einen tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren bis zum Ende, eine hohe Wertschöpfung beim Landwirt und ein Eingehen auf Verbraucherwünsche nach hochwertigem und tierschutzgerecht erzeugtem Fleisch.


Gudrun Stadelmaier,


71642 Ludwigsburg,


Baden-Württemberg

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