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Naturschutz: Der Ausgleich darf nicht wegfallen

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Bundesnaturschutzgesetz haben die Länder Umwelt-minister Trittin im letzten Moment die rote Karte gezeigt und das Gesetz in den Vermitttlungsausschuss überwiesen. Was muss aus Sicht der Landwirte jetzt dringend geändert werden? Köhn: Der im bisher gültigen Bundesnaturschutzgesetz verankerte Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen muss un-bedingt auch in das neue Gesetz aufgenommen werden. Der Gesetzes-Entwurf überlässt es bisher den Ländern, Vorschrif-ten über den Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen zu erlassen. Was bedeutet es für die Landwirte, wenn die Länder die Aus-gleichspflicht selbst regeln? Köhn: Die Landwirte verlören ihren Rechtsanspruch auf einen finanziellen Ausgleich für angeordnete Naturschutzauf-lagen. Die Länder könnten sich also um Zahlungen drücken, indem sie z. B. einen Ausgleich nur in Härtefällen vorsehen. Dann liegt die Entscheidung im Ermessen der Behörden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Landwirte dann meist kein Geld erhalten. Der Ausweitung von Naturschutzflächen zum Null-tarif wäre Tür und Tor geöffnet. Hätte die fehlende Ausgleichspflicht im Naturschutzgesetz Auswirkungen auch auf andere Gesetze? Köhn: Ein Bundesnaturschutzgesetz ohne Ausgleichs-pflicht hätte Signalwirkung. Ich denke da vor allem an die der-zeit vorbildliche Regelung für den Ausgleich in Wasserschutz-gebieten laut Wasserhaushaltsgesetz. Auch hier könnte der Ausgleich Ländersache werden. Eine flächendeckende Aus-weitung der Ausgleichspflicht wie beim Wasserschutz auf neue Vorschriften, z. B. nach EU-Wasserrahmenrichtlinie oder für den Bodenschutz, wäre dann kaum noch denkbar. Könnte dann für gleiche Bewirtschaftungsauflagen im Naturschutz ein Ausgleich verwehrt werden, während er im Wasserschutz gewährt wird? Köhn: Ganz genau. Schon jetzt gleichen die Bundesländer Naturschutzauflagen unterschiedlich aus. Zusätzlich könnten Landwirte innerhalb eines Landes für Naturschutzauflagen weniger Ausgleich erhalten als für Wasserschutzauflagen. Besteht noch eine Chance, dass die gesetzliche Ausgleichs-pflicht ins neue Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen wird? Köhn: Wie die Kompromisslösung aussieht, bleibt abzuwar-ten, schließlich kritisieren die Länder auch noch andere Dinge an dem Gesetzentwurf. Da weder der Ausgleich noch der Na-turschutz nach Kassenlage der Länder erfolgen sollte, wäre ei-ne finanzielle Beteiligung des Bundes wünschenswert. Einigt sich der Vermittlungsausschuss schnell, könnte das neue Natur-schutzgesetz vielleicht schon im Frühsommer in Kraft treten. Oliver Köhn (33), wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Agrarökono-mie der Universität Göttingen

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