Jeder, der personenbezogene Daten z.B. von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten erfasst und speichert, muss das seit Mai 2018 in Verzeichnissen dokumentieren. Besonders wichtig ist, die Datenschutzerklärung auf der Homepage zu überarbeiten. Auch Tätigkeiten wie das Schreiben von Lohnabrechnungen müssen Sie in Verzeichnissen dokumentieren. Vorlagen dafür finden Sie auf topagrar.com/daten.
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