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Neue Blauzungenfälle nach sechs Monaten Ruhe

Lesezeit: 1 Minuten

In Rheinland-Pfalz und dem Saarland traten Anfang November neue Fälle der Blauzungenkrankheit (BTV) Serotyp 8 auf. Beide Bundesländer gehören ohnehin zum Sperrgebiet. Auch Baden-Württemberg liegt vollständig im Sperrgebiet, während Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern nur zum Teil in der Restriktionszone liegen.


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Voraussetzung für den Handel von Tieren aus diesen Gebieten in BTV-freie Regionen innerhalb Deutschlands ist unter anderem die abgeschlossene Grundimmunisierung bis 60 Tage vor dem Transport. Denn die Impfung der Wiederkäuer ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts bislang der einzige effektive Schutz vor einer Klinik und der Ausbreitung desVirus.


Kälber dürfen nur aus der Restriktionszone gehandelt werden, wenn die Grundimminisierung des Muttertieres vor der Belegung abgeschlossen ist. Sofern dieses erst während der Trächtigkeit geschieht, ist ein negatives Blutprobenergebnis des Kalbes sowie eine Behandlung mit Repellentien gegen Mücken nötig.


Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bezuschussen die Impfung mit 1 € pro Impfung und Tier. Seit November zahlen auch Land und Tierseuchenkasse in Rheinland-Pfalz insgesamt 1,50 € pro Tier und Impfung. Das Land NRW übernimmt außerdem noch bis zum 31. Dezember die Kosten für die virologische Untersuchung der Proben.

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