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Neue Regeln: Arbeitssicherheit im Kuhstall

Lesezeit: 1 Minuten

Seit dem 1. April 2021 schreibt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) neue Regeln für die Unfallverhütung in der Rinderhaltung vor. Unter anderem dürfen Deckbullen nicht mehr in der Milchviehherde mitlaufen und müssen separat untergebracht sein. Die Bullen müssen fixiert und separiert sein, bevor ein Tierbetreuer die Box betritt oder Tiere zusammengeführt werden.


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Zudem müssen in Kuhställen ausreichend Fixier- und Separiereinheiten für Einzeltiere und Gruppen vorhanden sein. Beim Besamen bzw. Behandeln dürfen in dem Bereich keine Rinder frei herumlaufen. Für Mutterkuhhalter gilt: Beim Betreten von Herden mit Bullen muss eine zweite, fachkundige Person dabei sein.


Die neuen Regeln sind die Konsequenz aus der Entwicklung der Unfallzahlen in der Rinderhaltung, berichtet die SVLFG. Bei Neubauten gelten die Vorschriften ab sofort, für Altställe gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Bei Nichteinhaltung können Nachprüfung und Bußgelder die Folge sein. Die SVLFG bietet kostenlose Bauberatungen an. Alle Infos finden Sie auf: www.svlfg.de

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