Im kommenden Jahr könnte die novellierte Rohmilchgüteverordnung in Kraft treten. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist dafür nur noch die Zustimmung des Bundesrates im Dezember notwendig. „Mit dieser Zustimmung kann die Verordnung also Mitte nächsten Jahres ihre Wirkung entfalten“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums.
Im Kern soll die Rohmilchgüte-VO für bundesweite Einheitlichkeit bei der Güteprüfung sorgen und sich dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Ein Angleichen des Umrechnungsfaktors von l in kg auf 1,03 gehöre ebenso zu den wesentlichsten Änderungen wie eine Anpassung der Hemmstoffuntersuchung. Der bisher übliche Test habe nicht alle derzeit angewandten Hemmstoffe erfassen können.
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Im kommenden Jahr könnte die novellierte Rohmilchgüteverordnung in Kraft treten. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist dafür nur noch die Zustimmung des Bundesrates im Dezember notwendig. „Mit dieser Zustimmung kann die Verordnung also Mitte nächsten Jahres ihre Wirkung entfalten“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums.
Im Kern soll die Rohmilchgüte-VO für bundesweite Einheitlichkeit bei der Güteprüfung sorgen und sich dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Ein Angleichen des Umrechnungsfaktors von l in kg auf 1,03 gehöre ebenso zu den wesentlichsten Änderungen wie eine Anpassung der Hemmstoffuntersuchung. Der bisher übliche Test habe nicht alle derzeit angewandten Hemmstoffe erfassen können.