Noch in diesem Jahr soll sich die Gesetzeslage ändern. Ein Bundesgesetz zur „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ soll die bislang gültigen Länderregelungen ablösen.
Für landwirtschaftliche JGS-Anlagen ist eine Erleichterung vorgesehen. Demnach darf das belastete Oberflächenwasser auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden. Aber nur, wenn das verunreinigte Niederschlagswasser entsprechend der guten fachlichen Praxis als Dünger verwendet wird. Sollte der Landwirt nicht über ausreichende Flächen verfügen, um das Wasser mit den Gärresten nach den Vorgaben der Düngeverordnung auszubringen, muss er die Lagerkapazität auf neun statt bisher sechs Monate erhöhen.