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Partnerschaft für perfekte Färsen

Lesezeit: 5 Minuten

Entscheidet sich ein Betriebsleiter dazu, sein Jungvieh auszulagern, muss er einen geeigneten Kooperationspartner finden. Es ist wichtig, gleich zu Anfang klare Ziele zu definieren und stets im Gespräch zu bleiben.


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Das Verhältnis zwischen einem Milchviehhalter und einem Jungviehaufzüchter ist vergleichbar mit einer Partnerschaft: „Es ist wichtig, viel miteinander zu reden. Wenn man das nicht (mehr) tut, ist die Zusammenarbeit zum Scheitern verurteilt“, erklärt Frank Achelpöhler vom Beratungsring Hagen-Stubben im Landkreis Cuxhaven (Niedersachsen). Er weiß, worauf es bei der Wahl eines geeigneten Partnerbetriebes zur Färsenaufzucht ankommt: „Zu Beginn der Zusammenarbeit ist es sinnvoll, regelmäßig gemeinsam durch die Stallungen zu gehen“, empfiehlt der Rinderspezialist. Aus eigener Erfahrung weiß er, dass viele Kooperationen gescheitert sind, weil die Betriebsleiter unterschiedliche Ziele verfolgten: „Milchviehhalter möchten die perfekte Färse zurück bekommen, Aufzüchter dagegen möglichst kostengünstig arbeiten.“ Nur wer gemeinsam durch den Stall geht, lernt den Blick des anderen für die Tiere kennen und kann anhand dessen gemeinsame Ziele festlegen.


Milchviehhalter sollten bei der Wahl des Partnerbetriebes außerdem darauf achten, ob der Aufzüchter Empathie für Rinder zeigt und die Motivation zur Färsenaufzucht abfragen. Auch der Pflege- bzw. Hygienezustand der Liegeboxen spielt eine elementare Rolle, da sich das später auf die Eutergesundheit auswirken kann.


Entlohnungsformen


Klar ist, dass sich die Zusammenarbeit für beide Betriebe rechnen muss. Tipps zur Kalkulation der Färsenaufzucht finden Sie im Beitrag „Jungvieh: Aufziehen oder abgeben“ (top agrar 3/2020, Seite R17).


Für die Jungviehaufzucht haben sich grundsätzlich zwei Entlohnungsformen etabliert: Erstens die Abrechnung über Tagessätze, also pro Tier und Tag, oder der Ver- und Rückkauf des Jungviehs. Letzteres birgt laut Achelpöhler vor allem für den Aufzüchter Risiken. Denn wenn der Bedarf des Milchviehhalters nach Färsen zur Remontierung sinkt, könnte es sein, dass er auf dem Jungvieh sitzen bleibt. Für Milchviehhalter hat diese Vertragsform den Vorteil, dass es zum Problem des Aufzüchters wird, wenn ein Tier verendet. „Die Form des Zu- und Verkaufs ist zudem sehr kapitalintensiv“, weiß Achelpöhler. Aufzuchtbetriebe müssen hohe Summen vorfinanzieren. Das kann sich negativ auf die Liquidität auswirken.


Bei der gängigeren Entlohnungsform über Tagessätze rechnen die Betriebe nach Kosten pro Tier und Tag ab. Wie sich die Tagessätze von weniger erfolgreichen, durchschnittlichen und erfolgreichen Aufzuchtbetrieben zusammensetzen, zeigt die Übersicht.


Josef Assheuer, Berater bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW), erklärt: „Die größten Unterschiede in den Aufzuchtkosten zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Betrieben ergeben sich aus den Direktkosten.“ Diese setzen sich unter anderem zusammen aus Energie- und Saftfutter, Grobfutter zu Vollkosten (also mit Faktorkosten wie Arbeitszeit und Pachtansatz), Besamungs- und Tierarztkosten, Wasser, Heizung und Strom und sonstigen Direktkosten wie Einstreu oder Tierversicherungen.


Für die Kostenunterschiede sind nicht nur die kürzere Aufzuchtdauer, sondern vor allem die Bestandsgröße verantwortlich. „Je mehr Tiere im Bestand sind, auf desto mehr Produktionseinheiten verteilen sich die Arbeits- und Mechanisierungskosten“, so Assheuer. Dabei gilt eine Produktionseinheit als eine im Zeitraum von 26 Monaten „fertiggestellte“ Färse. Die dargestellten Kosten sind allerdings nicht auf alle Kooperationen übertragbar. Je nach Vertragsgestaltung können sie variieren. Bei der Festlegung der Tagessätze ist deshalb entscheidend, welche Punkte vertraglich zwischen den Betrieben geregelt sind.


Zeitpunkte definieren


Kondition: Wichtig ist, dass Milchviehhalter nur gut konditionierte Tiere zur Aufzucht abgeben. Denn der Kooperationsbetrieb kann nur erfolgreich sein, wenn sich die Rinder bei ihm gut entwickeln. Achelpöhler empfiehlt deshalb, die komplette Tränkephase auf dem Milchviehbetrieb stattfinden zu lassen. „Das ist die Zeit, in der man alles richtig oder alles falsch machen kann“, so der Berater. Denn die Tränkephase entscheidet über die metabolische Programmierung. Diese wirkt sich auf Wachstum und Gesundheit des Kalbes und auch auf die spätere Leistungsbereitschaft als Kuh aus.


Alter und Gewicht: Darum empfiehlt er klar zu definieren, wie alt und schwer die Kälber bzw. Jungrinder sein sollen, wenn sie den Betrieb wechseln.


Fruchtbarkeit: Zudem müssen Besamungszeitpunkt und -gewicht geregelt sein. Feststehen muss auch, wie häufig ein Tier belegt werden soll. Für die Bullenauswahl empfiehlt Achelpöhler, über gesextes Sperma nachzudenken.


Einige Betriebe haben definiert, mit welchem Alter die Färse spätestens kalben soll. Überschreitet das Tier die Zeit, gibt es, je nach Vereinbarung, weniger oder gar kein Geld mehr.


Kosten: Bei den Betrieben aus seinem Beratungsbezirk ist es in zahlreichen Fällen üblich, dass der Milchviehhalter die Kosten für das Sperma übernimmt. Das verhindert, dass der Aufzüchter weniger hochwertige Bullen aussucht, um Besamungskosten zu sparen.


Aus dem gleichen Grund zahlen bei vielen Kooperationen auch die melkenden Betriebe die Tierarzt- und Kraftfutterkosten. ▶


Rückkehr auf Milchviehbetrieb: Zur optimalen Vorbereitung auf die erste Laktation empfiehlt Achelpöhler, die Tiere spätestens acht Wochen vor dem errechneten Kalbetermin zurück auf den Milchviehbetrieb zu holen.


Biosicherheit und Tiergesundheit: Auf Betrieben mit viel Tier- und Personenverkehr kann es zur Einschleppung von Krankheiten kommen. „Die Stufe 1 des ‚Hygieneleitfadens für die Rinderhaltung in Nordrhein-Westfalen‘ oder eine vergleichbare Basis sollte von beiden Vertragspartnern gelebt werden“, appelliert Dr. Peter Heimberg vom Rindergesundheitsdienst der LWK NRW. Darin heißt es unter anderem, dass unbefugte Personen keinen Zutritt zum Tierbestand haben und dass auf feste Anfahrtswege und saubere Fahrzeuge zu achten ist. Heimberg rät, auch einen Tierarzt oder den Tiergesundheitsdienst zur Vertragsgestaltung hinzuzuziehen. Denn in den Vertrag gehört auch, ob und in welcher Form der Aufzüchter Impf- und Entwurmungsprogramme durchführen soll. Sinnvoll ist, betriebsindividuelle Maßnahmen festzulegen.


Tiertransporte: Hinsichtlich der Tierverbringung ist zu klären, wer transportiert und wer die Kosten dafür übernimmt. Sobald die Rinder den Betrieb gewechselt haben, müssen sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) auf den jeweiligen Betriebsstandort umgemeldet werden.


Vertrag aufsetzen: Es ist ratsam, die vereinbarten Aspekte schriftlich festzuhalten. Dabei unterstützt beispielsweise ein Berater der Kammer.


kirsten.gierse-westermeier@topagrar.com

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