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topplus NEC-Richtlinie

Reduktion per Gesetz

Lesezeit: 1 Minuten

Die Emission von Ammoniak (NH3) führt zur Anreicherung von Stickstoff in naturnahen Ökosystemen. Die weitere Umsetzung führt zur Bodenversauerung, Grundwasserbelastung und zum Ausstoß von klimaschädlichem Lachgas. Zudem trägt die Emission von Ammoniak zur Bildung von Feinstaub bei. So fassen es das Thünen-Institut und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zusammen.


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Seit dem Jahr 2010 hat sich Deutschland zu einer Emissionshöchstmenge von 550000 t pro Jahr nicht verpflichtet, doch dieses Ziel bislang nie eingehalten. Die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) schreibt zusätzlich für das Jahr 2030 eine Minderung um 29% gegenüber 2005 vor, was in Deutschland einer Obergrenze von 454000 t (Vergleich 2017: rund 650000 t) entspricht.


Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle Bereiche in der Landwirtschaft gefordert. Denn die Landwirtschaft ist für 95% der Ammoniakemissionen verantwortlich. Davon entfallen 43% auf die Rinderhaltung, wovon wiederum ein Drittel bereits im Stall entsteht. Insgesamt 30% stammen aus der Schweine- und Geflügelhaltung und der Rest überwiegend aus Energiepflanzenanbau und der Ausbringung von Mineraldünger.

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