Klauenbäder sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Klauengesundheit. Sie sind jedoch kein Allheilmittel, aber ihr Einsatz ist rechtlich eindeutig erlaubt.
Hier finden Sie den niedersächsischen Leitfaden zum
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Aus dem Heft
Der jahrelange Streit um erlaubte Mittel für Klauenbäder ist beigelegt: Landwirte dürfen Formalin und Kupfersulfat nutzen - sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Klauenbäder sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Klauengesundheit. Sie sind jedoch kein Allheilmittel, aber ihr Einsatz ist rechtlich eindeutig erlaubt.
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